Eine 29-jährige Autofahrerin aus dem Landkreis hatte grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt. Jetzt wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt.
Es war ein verhängnisvoller Fahrfehler, der eine 29-jährige Frau aus dem Landkreis Kulmbach jetzt wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht brachte.
Überholverbot missachtet
Auf einer Kreisstraße bei Thurnau hatte sie am 7. Juni vergangenen Jahres gegen 17.15 Uhr trotz durchgezogener Linie drei Autos überholt, die wegen eines vorausfahrenden Traktors relativ langsam fuhren. Dann bog die Frau links ab und kollidierte mit dem Traktor, der ebenfalls links abbiegen wollte.
Die Folgen waren unter anderem erhebliche Verletzungen beim Traktorfahrer, 6500 Euro Schaden am Traktor und wirtschaftlicher Totalschaden am eigenen Auto.
Die Angeklagte habe grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Zudem habe sie auch noch 0,24 Promille Alkohol im Blut gehabt, was zwar knapp unter der Grenze zur Ordnungswidrigkeit sei, aber eben auch einen denkbar schlechten Eindruck mache.
Aus Unachtsamkeit?
In der Verhandlung räumte die Frau ihr Fehlverhalten ein und sprach von Unachtsamkeit. Sie habe es nicht wirklich eilig gehabt, sei vom Einkaufen gekommen und habe noch bei einer Freundin vorbeischauen wollen. Auch den Genuss eines Glas Bieres vor der Fahrt gab sie offen zu.
Die Angeklagte machte allerdings auch geltend, dass sie bei dem Crash selbst erheblich am Halswirbel, an den Ellbogen und an den Fingern verletzt wurde, fünf Wochen arbeitsunfähig krankgeschrieben wurde und insgesamt acht Wochen an heftigen Schmerzen litt. Dazu habe ihr Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten, den sie auf rund 1800 Euro bezifferte.
Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro (3500 Euro). Zudem sprach er sich für ein zweimonatiges Fahrverbot aus.
Zugunsten der Angeklagten wertete der Anklagevertreter auch, dass die Frau nicht vorbestraft war, keinen Eintrag im Fahreignungsregister hatte und dass ihre Versicherung den größten Teil des gegnerischen Schadens bereits beglichen hatte.
Kein typischer Verkehrsrowdy
Verteidiger Nikolaus Schrenker aus Hollfeld sprach von Augenblicksversagen seiner Mandantin und betonte, dass sich die Frau nach dem Unfall immer wieder nach dem Zustand des Traktorfahrers erkundigt und sie sich auch bei dem Mann entschuldigt hatte. Der Verteidiger hielt 50 Tagessätze zu jeweils 35 Euro (1750 Euro) sowie das zweimonatige Fahrverbot für schuld- und tatangemessen.
Richterin Sieglinde Tettmann sah das genauso. Die Angeklagte sei kein typischer Verkehrsrowdy, sagte sie und hielt der Frau ebenfalls ihren eigenen Schaden und ihr eigenen Verletzungen zugute. Allerdings sei die Frau leicht angetrunken gewesen. Das könne durchaus dazu beigetragen haben, dass sie nicht so sorgfältig wie nötig gehandelt hatte.
Zudem muss die Frau zwei Monate lang auf das Autofahren verzichten. Dabei werden allerdings die fünf Wochen angerechnet, während der die Polizei ihren Führerschein bereits wegen des Verdachts auf ein Trunkenheitsdelikt einbehalten hatte. Als Verurteilte muss die Frau außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.