Weil er sich bei einem Notarzteinsatz in seiner Nachtruhe gestört fühlte, rastete ein Rentner aus dem Kreis Kulmbach komplett aus.
"Es ist leider Alltag geworden in der Notfallmedizin, dass man angegangen und beleidigt wird." Das sagte ein Unfallchirurg aus Bayreuth am Rande einer Gerichtsverhandlung in
Kulmbach. Der 36-jährige Mediziner war im September vor zwei Jahren zu einem mitternächtlichen Notfalleinsatz in den südlichen Landkreis Kulmbach gerufen worden und bekam es dort mit einem besonders renitenten Rentner zu tun.
1200 Euro Geldstrafe
Der 78-Jährige fühlte sich in seiner Nachtruhe gestört, ging den Notfallmediziner an und beleidigte ihn heftig. Weil er einige Monate danach auch noch im Umfeld des Amtsgerichtes ausfällig wurde, bekam er jetzt die Quittung für sein Verhalten. Er wurde wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (80 Tagessätze zu jeweils 15 Euro) verurteilt.
Glücklicherweise erwies sich das Ganze später als Fehleinsatz. Es hätte aber auch um Leben und Tod gehen können. Das war dem Rentner völlig egal. Er störte sich an angeblich aufheulenden Motoren und knallenden Türen auf dem Wendeplatz vor seinem Fenster.
Also rannte er nach draußen, riss die Tür des Notarztfahrzeuges auf und beleidigte den Arzt mit unflätigen Worten. Da half es auch nichts, dass ihm der Mediziner die Lage sachlich erklärte.
"Höchstmaß an Aggressivität"
Der Rentner vermutete vor Gericht allen Ernstes, dass der Arzt unter Drogen gestanden habe und dass in seiner Taschenlampe ein Elektroschocker im Einsatz gewesen sei. Der herbeigerufenen Polizei warf der Angeklagte reine Schikane vor. Die Beamten hatten nämlich nach ihrem Eintreffen das Haus des Rentners mit einem Suchscheinwerfer beleuchtet.
Von einem "Höchstmaß an Aggressivität" sprach der Unfallchirurg in seiner Zeugenaussage. Der Angeklagte sei nicht Herr seiner Sinne gewesen und habe sich immer mehr in Rage geredet. Ein wirkliches Interesse an einer Strafverfolgung habe er trotzdem nicht, sagte der Arzt, musste aber einsehen, dass er das Verfahren jetzt nicht mehr stoppen kann.
Der Angeklagte habe den Rentner richtig angebrüllt, berichtete einer der Rettungssanitäter. Der andere Sanitäter sagte aus, dass der Beschuldigte ständig seine rechte Hand in der Hosentasche hatte. Das habe ihm Angst gemacht, er hätte dort ja auch eine Waffe haben können.
Die Sache mit dem Sperrmüll
Zweiter Anklagepunkt war ein Vorfall im Umfeld des Kulmbacher Amtsgerichtes. Dorthin wollte der Mann als Zuhörer, hatte aber schon einmal Schwierigkeiten wegen der üblichen Einlasskontrollen gemacht. Diesmal notierte er die Kennzeichen sämtlicher abgestellten Fahrzeuge der Justizbediensteten. Das wurde ihm von den Justizwachtmeistern verboten.
Da rastete der Rentner ebenfalls völlig aus. Er beleidigte die Beamten mit obszönen Ausdrücken, trat ihnen gegen die Beine, so dass er schließlich von den eintreffenden Polizisten gefesselt und zur Wache verbracht werden musste.
Auch diesen Vorfall stellte der Mann vor Gericht ganz anders dar. Beleidigungen seien nicht gefallen, Autokennzeichen habe er nicht notiert, die standen angeblich schon auf dem Block, den er bei einer Sperrmüllsammlung gefunden haben will. Außerdem habe ihm ein Polizist ans Geschlechtsteil gefasst, behauptete der Mann.
Es sei schon auffällig gewesen, wie abfällig er sich gegen Justiz und Polizei geäußert hatte, sagte einer der Justizwachtmeister. Der Angeklagte habe sie bedroht, mit der Mistgabel abzustechen, habe sie als Hampelmänner bezeichnet und habe sich ständig gewehrt.
Eine nicht ausschließbare eingeschränkte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit bestätigte dem Angeklagten schließlich auch ein eigens hinzugezogener Gutachter von der Klinik für forensische Psychiatrie in Erlangen.
Abneigung gegen die Polizei
Der Angeklagte habe eine deutliche Abneigung gegen Polizei und Justiz und alle dazugehörigen Organe und scheine sich permanent ungerecht behandelt zu fühlen.
Wenn der Mann am Ende doch mit einer relativ niedrigen Geldstrafe davon kam, dann vor allem deshalb, weil er eine recht kleine Rente hat, das Geschehen vor Gericht wenigstens teilweise einräumte und nicht vorbestraft war.
Solche Leute wie dieser Rentner gehören ganz einfach für eine Nacht eingesperrt! Keine Toleranz für solche Menschen
ich empfehle eher ein Pflichtseminar "Empathie" und dann einen oder mehrere Tage praktischen Einsatz in einem Seniorenheim etc. Man hat den Eindruck, dass heute nur noch der pure Egoismus (weiteres aktuelles Beispiel "Alexander Herrmann") zählt. Ganz gefährlich ist es, wenn diejenigen, die sich noch um andere kümmern, langsam die Lust verlieren und sich zurückziehen. Dann bricht unser gesamtes Gemeinwesen zusammen. Die Achtung, Anerkennung und Wertschätzung für diejenigen, die sich für andere einsetzen, muss deutlich erhöht und honoriert werden Dafür sollten dann genau diese Egoisten deutlich zur Kasse gebeten werden.
@eisbaer: was bezweckt hier ein Pflichtseminar? Solche menschen, die Notärzte, Polizei, Sanitäter anschnauzen,gewalttätig werden, ja sogar noch Unfälle und lebensgefährliche Verletzte filmen und dieses perverse material ins Netz auch noch stellen, die müssen ohne Wenn und Aber zu einer saftigen Geldstrafe verdonnert werden bzw. sofort weggesperrt werden! Denn nur das sind Strafen, die auf Dauer wirken werden und keine Seminare. Dann setzen sie sich doch z.b. an drei oder vier Wochenenden für 6 Stunden bei kaffee und Kuchen in einen Raum und lassen sich von einem Seminarleiter ( umsonst ) vollquatschen! Nein, Nein verehrter eisbaer, keine Seminare, sondern sofort eine klare, harte Kante gegen solche die lebensnotwendige und schützende Maßnahmen ,filmen, stören oder gewalttätig behindern! Keine Toleranz!