Nur wenige Deals blieben übrig

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Mit Haschisch, Marihuana und ein Mal mit Crystal hat ein 30-Jähriger gedealt. Deshalb stand er in Kulmbach vor Gericht. Foto: Symbolbild Torsten Leukert/dpa
Mit Haschisch, Marihuana und ein Mal mit Crystal hat ein 30-Jähriger gedealt. Deshalb stand er in Kulmbach vor Gericht. Foto: Symbolbild Torsten Leukert/dpa
In keinem Bereich wird vor Gericht so viel gelogen wie bei Drogengeschäften", sagt Verteidiger Wolfgang Schwemmer.
In keinem Bereich wird vor Gericht so viel gelogen wie bei Drogengeschäften", sagt Verteidiger Wolfgang Schwemmer.
 

Über 150 Fälle des Drogenhandels wurden einem 30-Jährigen Kulmbacher zur Last gelegt. In der Gerichtsverhandlung blieben aber nur wenige Fälle übrig. Deshalb kam er mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Verfahren gegen seine Freundin wurde vom Amtsgericht Kulmbach wegen geringer Schuld eingestellt.

Weil die Zeugen entweder nichts sagten oder immer wieder völlig unterschiedliche Angaben machten, musste sich das Gericht nach drei Verhandlungstagen auf das verlassen, was der Angeklagte am Ende der Beweisaufnahme selbst einräumte: drei Fälle der unentgeltlichen Abgabe, drei Fälle der Veräußerung in Tateinheit mit Handel und Erwerb von Betäubungsmitteln. So wurde der Angeklagte zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, das Verfahren gegen seine Freundin stellten die Richter wegen geringer Schuld ein.

Sturzbetrunken im Zeugenstand

Das Pärchen hatte zum Prozessauftakt keine Angaben gemacht, die Zeugen waren nur bedingt zu gebrauchen. Gleich der erste trat sturzbetrunken in den Zeugenstand, der zweite berief sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht. Der dritte galt als Hauptbelastungszeuge, korrigierte sich aber während seiner Aussagen mehrfach und behauptete, die Polizeibeamten hätten ihn "das Wort im Mund herumgedreht".

Einige Fälle des Drogenerwerbs waren es aber dann doch. Fünf bis sechs Mal wollte der Zeuge Haschisch und Marihuana in kleinen Mengen vom Angeklagten gekauft haben. Ansonsten habe man zwar miteinander konsumiert, und der Angeklagte habe ihn den Stoff kostenlos überlassen, weil er ihn im Gegenzug beim Verputzen seines Hauses geholfen hatte.

Das deckte sich auch einigermaßen mit den Angaben des Angeklagten. Fünf bis sechs Mal Haschisch und Marihuana, ein einziges Mal Crystal, so die Aussage des Mannes, der selbst Konsument gewesen sei und mittlerweile freiwillig die Hilfe der Suchtberatung in Anspruch nehme. Als Verkaufserlöse gab er jeweils Beträge zwischen zehn und 15 Euro an, im Falle des Crystals sprach er von 150 Euro.

Staatsanwalt plädierte für Knast

Staatsanwalt Ludwig Peer hatte in seinem Plädoyer dennoch eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten beantragt. Er sah die Anklage, wenn auch in deutlich geringerem Umfang. bestätigt. Die Angaben des 30-Jährigen nannte er eine klare Lüge. Vielmehr habe der Angeklagte den Hauptbelastungszeugen dahingehend beeinflusst, seine Angaben nach unten zu korrigieren. Der Staatsanwalt kam auf zehn Fälle des unerlaubten Veräußerns, auf 40 Fälle der unentgeltlichen Abgabe und auf fünf Fälle des Handeltreibens. Zu Lasten des Angeklagten wertete die Staatsanwaltschaft auch eine einschlägige Vorstrafe wegen eines Drogendelikts und eine offene Bewährung, wenn auch wegen eines Verkehrsdelikts.

Acht Monate auf Bewährung forderte dagegen der Verteidiger, der Bayreuther Rechtsanwalt Wolfgang Schwemmer. "In keinem Bereich wird vor Gericht so viel gelogen wie bei Drogengeschäften", sagte Schwemmer. Natürlich stünden potenzielle Zeugen aus dem Milieu wegen der Kronzeugenregelung immer unter Druck, doch im vorliegenden Fall habe der angebliche Hauptbelastungszeuge einfach zu viele Aussagen mit zu unterschiedlichen Inhalten und vielen Widersprüchen gemacht.

Eine Verurteilung dürfe sich deshalb einzig und allein auf das Geständnis seines Mandanten stützen, auf sonst nichts. Darüber hinaus habe sein Mandant mittlerweile verstanden, dass auch seine "Kleinkifferei" einen Straftatbestand darstelle.

Neben den zehn Monaten auf Bewährung legte das Gericht unter Vorsitz von Nicole Allstadt noch fest, dass der Angeklagte 1000 Euro an die Geschwister-Gummi-Stiftung überweisen, regelmäßige Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und sich regelmäßigen Drogenscreenings unterziehen muss.