Weil sie ihrem Ex-Verlobten einen heftigen Faustschlag mitten ins Gesicht verpasst hatte, muss eine 53-jährige Kulmbacherin 2100 Euro zahlen.
Zu dem brutalen Schlag war es am 29. April in einer Kneipe in der Oberen Stadt gekommen. Die Frau hatte 1,6 Promille Alkohol im Blut, der Mann sogar über zwei Promille.
Sowohl davor, als auch danach befanden sie die beiden Streithähne in einer lockeren Beziehung. Zum Zeitpunkt der Tat, aber auch heute wieder kann davon aber keine Rede mehr sein. Von einer "durchaus problematischen Beziehungskiste" sprach Staatsanwalt Bernhard Böxler, von einer "Beziehung mit Auf und Ab" Verteidiger Ralph Pittroff. Tatsache ist, dass der Mann eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davon trug, die genäht werden musste.
Im Suff beleidigt
Er habe sie öfter im Suff beleidigt, sagte die Angeklagte. Nachts habe er mutwillig an ihrer Wohnung geklingelt und sogar ihren Briefkasten zerstört. Auch zu heftigen Ausfällen sei es in aller Öffentlichkeit immer wieder gekommen. Nicht zuletzt habe er sie immer wieder heimlich fotografiert und gefilmt und die Bilder zusammen mit gehässigen Kommentaren auf Facebook gepostet.
Den Schlag räumte die Frau ein. Allerdings will sie nicht mit der Faust, sondern mit der flachen Hand zugeschlagen haben. Dieser Aussage schenkte das Gericht später keinen Glauben. Dazu kommt, dass der Mann wieder seine Videokamera aufgebaut und sie zusammen mit ihrer Freundin gefilmt haben soll. Auch den Stinkefinger soll er ihr gezeigt haben.
Der Frieden währte nicht lange
Die Angeklagte räumte ein, dass sie sich später wieder mit dem Ex-Verlobten verstanden habe. Sogar zu gemeinsamen Unternehmungen soll es gekommen sein, als sich der Mann entschuldigt hatte. Der Frieden währte freilich nicht lange.
Wegen erneuter Beleidigungen und wegen nicht zurückbezahlter Schulden sei man schnell wieder aneinandergeraten. Mittlerweile herrsche komplette Funkstille. Im Gerichtssaal sahen sich die beiden nicht einmal mehr ins Gesicht.
Einfach "eine reingehauen"
Der Mann gab an, dass er am Tattag nicht gefilmt habe. Er habe die Kamera lediglich mitgeführt, weil er vorher beim Motorradtreffen Aufnahmen gemacht habe. Der 61-Jährige sagte aus, dass die Angeklagte völlig unvermittelt auf ihn zugestürmt sei und ihn völlig unvermittelt "eine reingehauen" habe. Daraufhin sei seine Lippe durchgängig aufgeplatzt, habe extrem geblutet und geschmerzt. "Die Lippe war komplett durch", sagte der Mann. "Unsere Bekanntschaft war damals nicht gerade auf einem rosa Zweig", so der 61-Jährige in einem etwas schiefen Bild. Zwischenzeitlich habe man sich wieder vertragen, allerdings nicht lange, denn in einer Phase des Streits habe er sogar eine gerichtliche Unterlassungsanordnung erwirkt, dass ihm die Frau nicht weiter in der Öffentlichkeit beleidigt.
Einer von der Verteidigung angeregten Einstellung des Verfahrens aufgrund der besonderen Umstände widersetzte sich Staatsanwalt Bernhard Böxler mit deutlichen Worten. "Faustschläge ins Gesicht, das geht gar nicht", sagte er. Er beantragte in seinem Plädoyer eine noch höhere Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (2700 Euro).
Die Sache mit dem Filmen
Die Angeklagte habe sich zu dem Schlag hinreißen lassen, weil sie geglaubt habe, sie werde gefilmt, so der Staatsanwalt.
Verteidiger Pittroff plädierte dagegen auf 30 Tagessätze zu je 30 Euro (900 Euro). Seine Mandantin habe den Schlag eingeräumt und auch sonst alles offen zugegeben. Deshalb blieb Richterin Tettmann mit 70 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro auch unterhalb der Forderung des Anklagevertreters, ging aber auch deutlich über den Antrag der Verteidigung. Den Faustschlag nannte sie brutal, die Verletzungen des Mannes nicht unerheblich. Bei der Angeklagten habe sie vor allem die notwendige Reue vermisst.