Jede Menge schmutzige Wäsche ist da gewaschen worden bei der Aufarbeitung einer verkorksten Beziehung vor dem Kulmbacher Amtsgericht.
Der strafrechtliche Vorwurf wog allerdings schwer und wurde am Ende auch mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro wegen Betrugs geahndet.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine 38-jährige Frau aus dem Landkreis Kulmbach fünf Jahre lang zu Unrecht Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen hatte. Satte 9335 Euro waren da zusammengekommen.
Die Frau gab an, den Vater ihres Kindes nicht zu kennen
Die Frau hatte beim zuständigen Kreisjugendamt angegeben, nicht zu wissen, wer der Vater ihrer Tochter ist. Neben der Geldstrafe muss die Frau nun auch den Schaden wieder zurückzahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Vor Gericht räumte die Frau ihren Fehler offen ein. "Ich habe gelogen", sagte sie. Hintergrund ist eine "On-Off-Beziehung", die eher alptraumhafte Züge trägt, denn von Miteinander geprägt ist. Schläge und Repressalien waren an der Tagesordnung, die Polizei musste öfter einschreiten, eine Verurteilung wegen körperlicher Übergriffe samt Würgemale und allem was dazugehört hatte der Mann auch schon auf dem Kerbholz.
Reinen Tisch gemacht
"Er hat mich ständig verprügelt, sogar während der Schwangerschaft", schilderte die Frau ihr Martyrium. Am Ende habe er sie immer wieder bedroht, wenn sie vor dem Jugendamt seinen Namen nennen sollte. Folge war, dass sich der Mann nicht um die Kinder kümmerte, nicht einmal an Weihnachten, und das, obwohl er im selben Ort wohnte. Die Frau hat von dem Mann bereits einen älteren Sohn.
Freimütig räumte sie ein, dass sie nicht an die Auswirkungen gedacht habe, wenn sie nur den Namen des Vaters verschweige. Die Aufklärung sei aber von ihr ausgegangen. Sie sei so wütend auf ihn gewesen, weil er lieber sein Geld in Spielautomaten versenkte statt ihr unter die Arme zu greifen. Da reichte es der Angeklagten und sie machte vor dem Amt reinen Tisch.
Zweifel über richtige Angaben habe sie eigentlich immer, sagte die zuständige Sachbearbeiterin des Landratsamts. Sie habe die Frau mehrfach aufgefordert, den Vater zu benennen, aber bis zur Aufdeckung waren bereits die 9335 Euro aufgelaufen. Aktuell versuche die Behörde, Forderungen gegen den Kindsvater durchzusetzen, doch: "Auch wenn sich herausstellen sollte, dass der Vater den gesamten Zeitraum zahlungsunfähig war, müsste die Angeklagte den Schaden zurückzahlen, weil sie von Anfang an falsche Angaben gemacht hat." Der Frau hielt die Zeugin zugute: "Wenn sie nichts gesagt hätte, dann wären wir nicht draufgekommen."
Drohungen im Spiel
Er habe mit der Angeklagten nicht darüber gesprochen, was sie beim Amt angibt, sagte der Kindsvater kurz und knapp. Auch die Mutter der Angeklagten will erst nach Jahren erfahren haben, dass ihre Tochter den Vater des Kindes nicht bei der Behörde angegeben hatte. Sie wusste aber von Drohungen. Wenn sie ihn angibt, dann würde etwas Schlimmes passieren, so hieß es.
Eine deutlich höhere Geldstrafe von 2250 Euro beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zusätzlich zur Rückzahlung des Schadens. Eine wirkliche Bedrohungssituation sah die Anklagevertreterin nicht, auch wenn eine gewisse Drucksituation aufgrund der Misshandlungen bestanden habe.
Späte Reue gezeigt
Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach sah sehr wohl eine besondere Situation aufgrund des psychischen Drucks, der Schläge, Misshandlungen und auch Bedrohungen. Seine Mandantin habe zur Sachaufklärung erheblich beigetragen, späte Reue gezeigt und die Sache letztlich selbst aufgedeckt. Der Verteidiger forderte deshalb eine Geldstrafe von 1000 Euro.
Richterin Sieglinde Tettmann blieb mit dem Urteil von 1500 Euro ziemlich genau in der Mitte. "Ein Außenstehender kann sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen, wie man das über Jahre so durchhalten kann", sagte sie. Sie hielt der Angeklagte n zugute, dass sie alles auch ein wenig für ihre Kinder getan habe und sich nicht in vollem Umfang über die Strafbarkeit ihres Handels bewusst gewesen sei. "Ohne Geständnis hätte man tatsächlich über eine Freiheitsstrafe nachdenken müssen."