Kulmbacher wirft mit Alu-Leiter auf seinen Nachbarn

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Symbolbild: dpa
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In einem Kulmbacher Stadtteil eskalierte ein Nachbarschaftsstreit. Es kam zu Beleidigungen, Bedrohungen und Tätlichkeiten. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ohne Auflage ein, weil nicht geklärt werden konnte, wer angefangen hatte.

Wechselseitige Beleidigungen, Bedrohungen und Tätlichkeiten: Ein seit vielen Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit in einem Kulmbacher Stadtteil lief am 12. August des vergangenen Jahres völlig aus dem Ruder.


Beim Autowaschen ging es los


Nichtsahnend polierte ein 44-jähriger Mann damals gerade sein Auto, als der 63-jährige Nachbar auftauchte und begann, üble Schimpfworte gegen den Jüngeren auszustoßen. Doch damit nicht genug. Ein Wort gab das andere, Fäuste wurden drohend in die Luft gereckt und der 63-jährige schrie lauthals: "Ich bring dich um."

Dann griff er zu einer Aluleiter und schleuderte sie gegen den 44-Jährigen. Der konnte den Angriff gerade noch abwehren, zog sich dabei aber leichte Verletzungen am Arm zu.
Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall der Beleidigung, Bedrohung und der Körperverletzung.


Schon oft provoziert worden


Er habe seinen Nachbarn nur darauf hinweisen wollen, dass es nicht erlaubt ist, das Auto im Hof zu waschen, sagte der 63-jährige Angeklagte vor Gericht. Da habe der jüngere Mann angefangen, Beleidigungen gegen seine Person auszustoßen und mit den Armen herumzufuchteln, verteidigte er sich.

Schon oft sei er provoziert worden, immer wieder seien er und seine Frau mit Anzeigen bedroht worden. Dass man aber direkt so heftig aneinander geriet, das sei schon neu gewesen. Mittlerweile spreche man natürlich kein Wort mehr miteinander und grüße sich auch nicht, und das, wie sich herausstellte, obwohl die Streithähne sogar um mehrere Ecken miteinander verwandt sind.


Schmerzen am Ellenbogen


Der jüngere Mann, der bereits eine Gegenanzeige erstattet hatte, bestätigte, vom Angeklagten beleidigt, bedroht und geschlagen worden zu sein. Die Leiter habe er gerade noch mit dem Ellbogen abwehren können, sonst hätte sie ihn voll am Kopf getroffen. Allerdings habe er im Zuge dieser Aktion Schmerzen am Arm und eine erhebliche Hautrötung erlitten.

"Man ist sich also einig, dass man sich gegenseitig beleidigt hat, die Frage ist nur, wer hat angefangen", sagte Richterin Sieglinde Tettmann. Klar sei, dass sich beide Parteien nicht mögen, unklar dagegen, warum es diesmal in Tätlichkeiten geendet habe. Nach langem Hin und Her und einer ausführlichen Besprechung mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung hinter verschlossenen Türen einigten sich alle Beteiligten auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen.


Vielleicht ein bisschen übertrieben?


Fest steht, dass es wechselseitige Beleidigungen und eine tätliche Auseinandersetzung gab, sagte die Richterin. Fraglich sei dagegen, ob sich der genaue Sachverhalt überhaupt noch klären lässt. Anhaltspunkte, dass der Angeklagte ein bisschen übertrieben habe, gebe es schon, aber diesen genauestens nachzugehen, würde wohl zu keinem Ergebnis führen.

Viel wichtiger sei es, dass es künftig nicht mehr zu ähnlichen Vorfällen komme. Deshalb appellierte die Richterin an den Zeugen eindringlich, auch die Gegenanzeige einzustellen.

"Das soll ein gewisser Denkzettel sein"


Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, die eigenen Auslagen, also etwa die Rechnung für seinen Rechtsanwalt, muss der Angeklagte selbst trage. "Das soll ein gewisser Denkzettel sein", so die Richterin. Beiden Parteien legte sie inständig ans Herz, sich künftig besser aus dem Weg zu gehen.