Letzte Chance für einen 20-Jährigen aus dem Landkreis: Bewährung trotz rekordverdächtigen Drogenrückfalls.
Haarscharf ist ein 20-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis wegen seiner Drogenvergangenheit am Gefängnis vorbeigeschrammt. Wegen des Besitzes, des Erwerbs und der Veräußerung von Haschisch und Marihuana in mehreren Einzelfällen hat ihn das Jugendschöffengericht in Kulmbach zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Mit in das Urteil einbezogen wurde eine Vorstrafe von eineinhalb Jahren, zu dem der junge Mann erst im Juli 2016 verurteilt worden war.
Drogen unterm Beifahrersitz
Völlig unbeeindruckt davon hatte der Angeklagte damals seine Drogengeschäfte fortgesetzt. Am 16. Juli 2016 wurde er wegen 22 Drogendelikten in den unterschiedlichsten Tatvarianten mit einem Volumen von rund 400 Gramm Marihuana zu der Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nur zwei Wochen später wurde er schon wieder mit eineinhalb Gramm Haschisch erwischt, das nachweislich ihm gehörte. Das Rauschgift lag unter unter dem Beifahrersitz des Autos eines Bekannten.
"Ich weiß nicht, was in meinem Kopf vorgegangen ist", erklärte der junge Mann vor Gericht seinen rekordverdächtigen Rückfall. Wenn es denn nur bei den eineinhalb Gramm geblieben wäre. In den Sommermonaten 2016 listete die aktuelle Anklage weitere Fälle auf, in denen der Angeklagte jeweils kleinere Mengen Haschisch und Marihuana größtenteils zum Eigenverbrauch aufgekauft hatte.
"Im fraglichen Zeitraum habe ich täglich konsumiert"" gab der 20-Jährige zu. Für das Gericht war damit klar, dass nur die Spitze des Eisbergs angeklagt wurde. Übergabeorte waren unter anderem das ehemalige Landesgartenschaugelände in Bayreuth und der Bahnhof in Mainleus.
Ernst der Lage erkannt
Zum gewinnbringenden Weiterverkauf von einigen Gramm Marihuana habe sich sein Mandant überreden lassen, erklärte sein Verteidiger Ralph Pittroff aus Kulmbach.
Nun hat der Angeklagte aber offenbar den Ernst der Lage erkannt. Seit zwei Wochen sei er clean, sagte er. Vor allem während der ersten Woche habe er gewaltig unter den Entzugserscheinungen gelitten. Das Gericht fand schnell heraus, dass der Freundeskreis des Mannes sein größtes Problem ist. Sämtliche Freunde sind aus der Drogenszene. "Erfahrungsgemäß ist es gerade in einer Kleinstadt sehr schwer, sich von der Szene zu lösen", sagte der vorsitzende Richter Christoph Berner.
Er habe die Befürchtung, dass der Angeklagte weiterhin Drogen konsumiert und sich nicht von seinem Freundeskreis löst, sagte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Stefan Fürst vom Kreisjugendamt Kulmbach. Er konnte dem Mann keine günstige Sozialprognose ausstellen.
Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung forderte deshalb auch Staatsanwalt Julius Klug. Er sei überzeugt davon, dass der Angeklagte weitere Straftaten im Zusammenhang mit Drogen begehen werde. Die derzeit offene Bewährung verlaufe geradezu katastrophal, so der Anklagevertreter. Eine Geldauflage sei nicht bezahlt worden, Termine bei der Suchtberatung seien nicht wahrgenommen worden, und Kontrollen seien positiv verlaufen.
Auf eine letzte Chance plädierte dagegen Verteidiger Pittroff. Sein Mandant habe nicht nur die Tatvorwürfe in vollem Umfang eingeräumt, sondern erstmals auch zugegeben, dass er drogenabhängig sei.
Arrest als Warnschuss
Ralph Pittroff sprach sich deshalb für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten aus, die ausnahmsweise noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Damit die letztlich ausgesprochene Bewährungsstrafe von zwei Jahren nicht nur auf dem Papier steht, verhängte das Schöffengericht einen Warnschussarrest von drei Wochen. Zusätzlich muss der Angeklagte 50 gemeinnützige und unentgeltliche Arbeitsstunden leisten.