Eine Bombendrohung im November war nicht ernst gemeint, aber für den Absender der Nachricht ist das Thema noch nicht erledigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Androhung einer schweren Straftat.
Der 27. November war kein normaler Schultag an der Carl-von-Linde-Realschule. Ein Lehrer entdeckte kurz vor Unterrichtsbeginn eine
Nachricht mit einer Bombendrohung im E-Mail-Postfach der Schule. Die Polizei rückte an mit mehreren Streifenwagen und einem Spürhund, der das Schulgebäude und die Sporthalle nach Sprengstoff absuchte.
Mulmiges Gefühl
Wie wir wissen, war damals keine Bombe in der Schule versteckt. Die Geschichte ging gut aus. Die Polizei hegte auch von Anfang an Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Drohung, so dass der Unterricht planmäßig stattfand. Ein mulmiges Gefühl hatten die Schüler trotzdem. "Keiner hat genau gewusst, was passiert ist. Wir haben im Außengelände nur die Polizei gesehen", sagte ein Neuntklässler.
Die Kripo wertete die E-Mail aus und kam dem Täter gleich auf die Spur: Ein Realschüler wurde als Absender der Drohung ermittelt. "Er hat die Folgen und Tragweite seines Handelns unterschätzt, das haben die Ermittlungen ergeben. Er wollte garantiert nicht, dass die Polizei kommt", stellte Dominik Fehn vom Polizeipräsidium Oberfranken fest. Dass eine Bombendrohung kein Spaß ist, war dem 14-Jährigen dann schnell klar, als er am selben Tag verhört wurde.
Gegen ihn, so der Polizeisprecher, werde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat ermittelt. Die Polizei habe das Verfahren inzwischen aber an die Staatsanwaltschaft Bayreuth abgegeben.
Verfahren nicht abgeschlossen
"Wir ermitteln weiterhin, das Verfahren ist nicht abgeschlossen. Es wird auch noch einige Zeit dauern", erklärte Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. "Was rauskommt, ist noch offen." Aufgrund seines Alters sei der Schüler aber strafmündig, unter 14 würde das Verfahren eingestellt.
Zur Motivlage des Tatverdächtigen machte Potzel keine Angaben. Auch nicht dazu, ob sich der Schüler vor dem Jugendrichter verantworten muss. "Eine Verhandlung wäre jedoch in jedem Fall nicht öffentlich. Wir würden hinterher lediglich das Urteil bekanntgeben", erläuterte der Leitende Oberstaatsanwalt.
Zieht die Realschule irgendwelche Konsequenzen? Davon ist auszugehen, wenn auch die Rektorin dazu keinerlei Angaben macht. "Nein, dazu darf ich nichts sagen. Das ist eine schulinterne Geschichte", betonte Monika Hild. "Der Fall liegt beim Disziplinarausschuss der Schule, der darüber entscheiden wird. Alles Weitere unterliegt der Verschwiegenheitspflicht."
Mehrere hundert Euro Kosten
Möglicherweise müssen der junge Mann beziehungsweise seine Eltern auch den Polizeieinsatz bezahlen. "Die Kosten belaufen sich auf mehrere hundert Euro", teilte Polizeisprecher Fehn m. Was die Kostenfrage angeht, sei das Polizeipräsidium allerdings noch mit der Prüfung beschäftigt. Das Ergebnis hängt Fehn zufolge vor allem mit der Schuldfrage zusammen.
Strafgesetzbuch
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.
1. Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, eine schwere Straftat wie Mord und Totschlag, schwere Körperverletzung oder einen Sprengstoffanschlag androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer oben genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Da kommt doch eh keine "Strafe" raus! 1. ist er erst 14, 2. hat er bestimmt einen festen Wohnsitz und 3. wird doch eher noch die Schule verklagt als der liebe Sohnemann....ich nehme mal an, daß er maximal 40 Sozialstunden bekommt. Ist das eine Strafe?
Für so einen widerlichen Scherz sollten auch im Jugendstrafrecht ruhig Gefängnisstrafen ausgesprochen werden. Nur dann ist es tatsächlich eine Strafe und eine Warnung an andere jugendliche, die den gleichen Mist vorhaben!
Aber eines ist ihm sicher. Die "Gefällt mir" Einträge in den sozialen Netzwerken.
eine solche Schwachsinnstat mit Geldstrafe oder Direktoratsverweis zu ahnden, bringt nichts. Viel besser ist, den Jugendlichen - neben der Erstattung der entstandenen Kosten - zum Kehren und Säubern des Schulhofes für einen Monat zu verdonnern. So sehen alle anderen, die vielleicht auch auf eine solche idiotische Idee kommen könnten, was dann geschieht.
Also das geht gar nicht. Sowas kann man doch in Deutschland nicht machen!
Ich befürchte nur seine Eltern besorgen ein Attest dafür ,dass Sohnemann nich kehren kann !
Vollpfostenland BRD !
... dann bekommt der Sohnemann halt einen kleinen Besen und ein kleines Schäufelchen. Und wenn die Eltern den Schwachsinn ihres Sohnes auch noch unterstützen wollen, dann können die ja auch mit kehren.