Weil sie zum wiederholten Male lange Finger machte, muss eine Hausfrau aus dem Landkreis für drei Monate hinter Gitter.
Das Geständnis kam zu spät und die Worte der Richterin waren mehr als deutlich: "Wer ständig stiehlt, noch dazu während einer offenen Bewährung, der muss ins Gefängnis."
Zuvor hatte Richterin Sieglinde Tettmann eine 49-jährige Hausfrau aus dem Landkreis Kulmbach zu drei Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Frau hatte im Real-Verbrauchermarkt in Kulmbach ein Make-up im Wert von 11,95 Euro gestohlen. Ein Grund für die relativ hohe Strafe ist unter anderem, dass die Angeklagte wegen Diebstahls bereits fünf Mal vorbestraft ist.
Unter Bewährung
Zuletzt hatte sie im Februar 2014 ebenfalls im Real Tabakwaren im Wert von knapp 30 Euro entwendet. Damals war sie zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Erst am Ende der Beweisaufnahme, kurz vor den Plädoyers, hatte sich die Frau noch einmal mit ihrer Verteidigerin Petra Eber-Kohles aus Kulmbach beraten. Danach gestand sie den Diebstahl und schob die Tat auf finanzielle, gesundheitliche und psychische Probleme.
Zuvor hatte sie lange Zeit jede Schuld von sich gewiesen und beteuert, dass sie zu Unrecht belastet werde.
Sie habe das Make-up nur angeschaut und ausprobiert, nicht aber eingesteckt, behauptete die Angeklagte wider besseres Wissen. Das Make-up, das der Ladendetektiv schließlich in ihrer Handtasche fand, sei ihr eigenes gewesen, nur rein zufällig die gleiche Marke. Warum die Frau die Kosmetik dann trotzdem an Ort und Stelle bezahlte, genauso wie die Fangprämie in Höhe von 50 Euro, dafür hatte sie keine Erklärung.
Von Anzeige überrascht
Wahrscheinlich ist aber, dass sie gedacht hatte, damit wäre alles erledigt. Umso erstaunter war die Angeklagte, als ihr drei Monate später dann doch die Anzeige ins Haus flatterte.
Absolut erdrückend war die Aussage des Kaufhausdetektivs. Die Frau habe sich nach links und rechts umgesehen, blitzschnell das Etikett mit dem Strichcode entfernt und das Make-up in ihrer Tasche verschwinden lassen, berichtete der erfahrene Detektiv aus Hof, der seit über 20 Jahren seinem Beruf nachgeht.
"Sie war kein unbeschriebenes Blatt"
Natürlich sei das Make-up in der Handtasche neu und unbenutzt gewesen und habe keinerlei Gebrauchsspuren aufgewiesen, sagte der Zeuge. Er wusste auch, dass die Angeklagte noch bis kurz vor der Tat Hausverbot im Kulmbacher Real wegen des Diebstahls ein gutes Jahr zuvor hatte. "Sie war kein unbeschriebenes Blatt", so der Detektiv.
Ganz offensichtlich ihrer Mutter zuhilfe kommen wollte die Tochter der Angeklagten. Die 27-Jährige behauptete, sie habe ihrer Mutter das Make-up zu Weihnachten geschenkt. Und dann schob die Tochter noch einen Satz nach, der bei Gericht gar nicht gut ankam: "So ein Aufstand wegen elf Euro."
Geständnis kommt zu spät
Denn um diese elf Euro ging es zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr. Schließlich war die Frau wegen verschiedener Diebstähle vor den Amtsgerichten in Hof, Wunsiedel und Kulmbach bereits vier Mal zu Geldstrafen und zwei Mal zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Auch eine Geldstrafe wegen eines Betrugs war darunter.
Nach der Besprechung mit der Anwältin machte die Angeklagte dann endlich reinen Tisch. "Ich habe es getan und möchte mich entschuldigen", sagte sie kleinlaut und versprach, nie mehr etwas zu stehlen. "Sie werden mich hier nicht mehr sehen", versprach die Frau dem Gericht. Doch für ein solches Geständnis war es fast schon ein wenig zu spät.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte die letztlich auch verhängten drei Monate ohne Bewährung. Der Schaden sei zwar gering gewesen und wurde auch gleich wieder gutgemacht, doch mehrere einschlägige Vorstrafen und offene Bewährungen würden einfach zu schwer ins Gewicht fallen.
Zwei minderjährige Kinder
Verteidigerin Petra Eber-Kohles aus Kulmbach beantragte dagegen eine Bewährungsstrafe. Die Anwältin gab unter anderem zu bedenken, dass ihre Mandantin eine alleinstehende Mutter sei und zwei minderjährige Kinder habe.
Sie finde keine Punkte, die dafür sprechen, dass die Angeklagte künftig ein straffreies Leben führen werde, begründete Richterin Tettmann ihr Urteil ohne Bewährung. Der geringe Wert der Ware sei mit drei Monaten ohnehin berücksichtigt. Allerdings habe sie nach der letzten Bewährungsstrafe nicht einmal ein Jahr durchgehalten, eine kurze Gefängnisstrafe sei die logische Konsequenz.
wenn ich die zahl der kleinkriminellen zur zahl der terroristen vegleiche bin ich froh, daß in diesem land so konsequent durchgegriffen wird.