Kulmbacher hat bei Manipulation in Spielothek aus Angst weggeschaut

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Eine Mitarbeiter einer Spielothek hatte bewusst weggeschaut, als Unbekannte Automaten manipulierten. Das Gericht sah aber keine Mittäterschaft. Symbolfoto: imago/Ralph Peters
Eine Mitarbeiter einer Spielothek hatte bewusst weggeschaut, als Unbekannte Automaten manipulierten. Das Gericht sah aber keine Mittäterschaft. Symbolfoto: imago/Ralph Peters

Der Angestellte einer Kulmbacher Spielothek soll Gaunern beim Manipulieren von Spielautomaten unterstützt haben. Er erhielt er eine Bewährungsstrafe.

Sechs Verhandlungstage hat es gedauert, bis der Angeklagte endlich mit der Wahrheit herausrückte und damit eine Wende im Spielautomatenprozess vor dem Kulmbacher Amtsgericht herbeiführte. Mit dem Urteil von acht Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zum Diebstahl und zur Sachbeschädigung kam er ohnehin gut davon. Staatsanwalt Willi Draise hatte neun Monate ohne Bewährung gefordert.


1500 Euro Beute


Dem Angeklagten, einem 46-jährigen Kulmbacher, wurde vorgeworfen, Anfang Mai als Aufsicht einer Spielothek einer dreiköpfigen Bande dabei geholfen zu haben, Spielautomaten zu manipulieren. Die Beute lag bei 1500 Euro, der Sachschaden bei 1200 Euro.

Das Trio ist längst über alle Berge, das Gericht ist sich aber sicher, dass der Angeklagte die Manipulationen gemerkt haben muss. Ob er etwas dafür bekommen hat, blieb offen. Er selbst beteuerte bis zum Schluss, dass er aus Angst vor den Männern nichts unternommen habe.


Video als Beweis


Als Beweis gab es am sechs Verhandlungstag im Gerichtssaal noch einmal ein Überwachungsvideo zu sehen, das zeigt, wie die Täter die Automaten anbohren und mit Drähten und Batterien manipulieren, um an das Geld zu kommen. Zu sehen ist auch, wie der Angeklagte sich zunächst mit der Bande einlässt, wie er die Automaten mehrfach auffüllt und wie er bei den Manipulationen wegsieht.

Vorher hatte Verteidiger Werner Brandl eine Erklärung abgegeben. Darin hieß es im Gegensatz zu allen bisherigen Einlassungen, dass sein Mandant das Hantieren der drei Täter an den Automaten durchaus bemerkt habe. Sein Mandant habe den Verdacht der Manipulation gehabt, aber nichts unternommen. Er habe davon aber nichts gehabt, ihm sei auch nichts versprochen worden.

Staatsanwalt Draise begründete seine Forderung nach einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung mit dem erheblichen Tatbeitrag des Angeklagten. Gegen die Einlassung des Angeklagten, dass er verunsichert gewesen sei und nicht gewusst habe, wie er sich verhalten soll, spreche die Tatsache, dass er mehrfach Geld nachgefüllt habe. Damit habe der Angeklagten einen erheblichen Anteil an der Tat. Weil eine Bewährung aus einer früheren Strafe offen war und der Angeklagte bereits mehrere einschlägige Vorstrafen hatte, sprach er sich für die neun Monate ohne Bewährung aus.


Der Beihilfe schuldig gemacht


Ganz anders Verteidiger Werner Brandl. Er sah keine Mittäterschaft seines Mandanten, schließlich gehöre das Auffüllen der Automaten ja zu den Aufgaben einer Aufsicht in der Spielothek. Zu einer Mittäterschaft würde auch ein gemeinsamer Tatplan gehören, doch auch den gebe es nicht. "Mein Mandant hat einfach nur seine Tätigkeit verrichtet und ist aus Angst vor der Bande nicht eingeschritten, so der Verteidiger. Brandl plädierte auf vier Monate mit Bewährung. Sein Mandant sei mittlerweile wieder als Handwerker tätig und habe eine unbefristete Vollzeitarbeitsstelle. Man könne von einer positiven Sozialprognose ausgehen.

Richterin Tettmann sah den Angeklagten eindeutig überführt. "Mittäter war er nicht, aber der Beihilfe hat er sich schuldig gemacht", sagte sie. Wenn sie dennoch eine Bewährung aussprach, dann aufgrund der festen Arbeitsstelle und der Hoffnung, dass der Mann aus seinem Fehler gelernt habe.