Zur Zeit wird die neue Gasleitung von Döllnitz nach Krumme Fohre verlegt. Das geht nicht ohne Verkehrsbehinderungen ab.
Autofahrer im Bereich Döllnitz werden sich in der übernächsten Woche auf eine längere Umleitung einstellen müssen: Wegen des Baus einer Gasleitung wird die Ortsdurchfahrt voraussichtlich vom 25.November bis zum 13. Dezember komplett gesperrt sein. Details dazu haben wir uns von Stefan Franz, Bauleiter der Firma LUK (Licht- und Kraftwerke) Helmbrechts, erläutern lassen.
Worum genau geht es? Döllnitz ist bereits an das Gasnetz angeschlossen, Krumme Fohre noch nicht. Die Firma LUK hat den Auftrag, auch Krumme Fohre anzuschließen.
Was ist bisher gemacht worden? In einem ersten Bauabschnitt wurden die Rohre für die Gasleitung am Ortsausgang von Krumme Fohre in Richtung Döllnitz verlegt. Da die Arbeiten unmittelbar an der Straße durchgeführt wurden, musste sie halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr wurde mit einer Ampel geregelt. Diese Arbeiten sind bereits abgeschlossen.
Was passiert aktuell?
Derzeit sind Arbeiter der Firma ASK Kulmbach damit beschäftigt, Rohre entlang eines Teilstücks der Straße von Döllnitz nach Krumme Fohre zu verlegen. Das betrifft die Strecke vom Ortsrand bis zur Einmündung in die Staatsstraße 2190. Auch hier muss die Straße halbseitig gesperrt werden. Der Verkehr im Einmündungsbereich wird mit einer sogenannten dreiseitigen Ampel geregelt.
Wie geht es weiter? In einem nächsten Bauabschnitt werden die restlichen Rohre für die Gasleitung von Döllnitz nach Krumme Fohre verlegt. Der größte Teil der insgesamt rund einen Kilometer langen Trasse verläuft abseits der Straße. Das wurde bewusst so geplant: Wenn die Arbeiten für die Ortsumgehung Döllnitz beginnen, soll es keine Beeinträchtigungen durch die Gasleitung geben.
Warum muss die Ortsdurchfahrt von Döllnitz gesperrt werden? Sobald die Leitung komplett verlegt ist - im Straßenbereich in rund drei Metern Tiefe, auf freiem Feld etwas mehr als einen Meter tief - folgt die Anbindung an die bestehende Leitung in Döllnitz. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die Ortsdurchfahrt gesperrt werden muss.