Das war ein böses Erwachen für eine 18-jährige Auszubildende aus dem Landkreis Kulmbach. Weil die junge Frau eine Arbeitskollegin bestohlen hatte, verlor sie nicht nur ihren Ausbildungsplatz, sie musste sich auch wegen Diebstahls vor Gericht verantworten.
Das Verfahren wurde am Mittwoch zwar vorläufig eingestellt, doch gab ihr Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner als Auflage auf, 50 gemeinnützige Sozialstunden abzuleisten.
Gerade erst hatte die Angeklagte eine Ausbildung begonnen, als sie aus dem Geldbeutel ihrer Kollegin im gemeinsamen Spind einen 50-Euro-Schein entwendete. Doch damit nicht genug. Genau eine Woche später machte sich die 18-Jährige erneut über den Geldbeutel ihrer Arbeitskollegin her und entnahm zwei Zehn-Euro-Scheine.
Motiv: Massive Geldnot Natürlich kam das Ganze heraus, ihr Chef kündigte das Ausbildungsverhältnis. Ohne Umschweife räumte sie vor dem Jugendrichter die beiden Diebstähle ein. Als Motiv gab sie massive Geldnot an. Sie habe sich nicht getraut, die Mutter nach Geld zu fragen und habe nicht weiter nachgedacht.
Mit dem Fünfziger füllte sie den Tank ihres Autos, schließlich musste sie damals einmal pro Woche zur Berufsschule in Bayreuth. Den Zwanziger benötigte sie zum Ausgehen. Eigentlich habe sie ein gutes Verhältnis zu der Arbeitskollegin gehabt, sie habe sich mittlerweile auch schriftlich bei ihr entschuldigt und ihr die 70 Euro zurückbezahlt. Natürlich sei die Kollegin sehr enttäuscht gewesen.
Schulden angehäuft Nachdem die Dummheit der Angeklagte die Ausbildungsstelle gekostet hatte, ist sie mittlerweile als Thekenhelferin tätig. Auf das Geld sei sie dringend angewiesen, schließlich hätten sich bereits Schulden für das Auto und den Führerschein angehäuft.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe berichtete von einem verzögerten Entwicklungsstand und schwierigen familiären Verhältnissen und sprach die Empfehlung aus, bei der jungen Frau, obwohl zur Tatzeit bereits 18 Jahre alt und damit nach dem Gesetz Heranwachsende, nach Jugendstrafrecht zu verfahren. In Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft entschied Amtsgerichtsdirektor Berner, das Verfahren vorläufig einzustellen.
Sozialstunden für die Gummi-Stiftung. Allerdings muss die junge Frau bis Ende Juni 50 gemeinnützige und unentgeltliche Sozialstunden nach näherer Weisung der Geschwister-Gummi-Stiftung in Kulmbach leisten. Besonders negativ wertete es der Richter, dass die junge Frau gleich zweimal innerhalb nur einer Woche einen Diebstahl begangen hatte.
Für die Angeklagte sprach, dass ihr das Ganze sichtlich unangenehm war und sie das Verfahren gehörig beeindruckt hatte. Die Angeklagte gilt dank der Einstellung auch weiterhin als nicht vorbestraft.