Kreis Kulmbach: Bauarbeiter trifft Kollegen mit Baggerschaufel am Kopf

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Der ungewollte K.-o.-Schlag mit der Baggerschaufel hätte auch anders ausgehen können. Symbolbild: Jens-Ulrich Koch/dpa
Der ungewollte K.-o.-Schlag mit der Baggerschaufel hätte auch anders ausgehen können. Symbolbild: Jens-Ulrich Koch/dpa

Weil er einen Kollegen verletzt hatte, musste sich ein Bauarbeiter vor Gericht verantworten - und hatte eine ungewöhnliche Begründung für den Vorfall.

Glück im Unglück hatte ein damals 20-jähriger Bauarbeiter aus dem Landkreis Kulmbach bei einem folgenschweren Arbeitsunfall in Eckersdorf bei Bayreuth. Der junge Mann war gerade mit Erdaushubarbeiten beschäftigt, als er einen Niesanfall erlitt. Da riss er die Baggerschaufel herum und traf damit einen Arbeitskollegen am Kopf. Der Mann wurde bewusstlos, erlitt eine Gehirnerschütterung und musste mit dem Notarzt ins Klinikum gebracht werden.

Strafrechtlich hatte das allerdings keine Konsequenzen. Richter Christoph Berner stellte das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach kurzer Verhandlung vor dem Kulmbacher Amtsgericht ein. Das Verschulden liege im alleruntersten Bereich, die Sache sei letztlich glimpflich ausgegangen und auch der 51-jährige Arbeitskollege habe den Vorfall längst abgehakt.

Trotzdem hätte der Unfall auch anders ausgehen können, und das wusste der Angeklagte durchaus. "Mir ist bewusst, das hätte tödlich enden können", sagte er vor Gericht. Im ersten Moment habe er gedacht, dass er seinen Kollegen umgebracht habe. Wenige Zentimeter höher und die Schaufel hätte die Schläfe des Mannes getroffen. "Der ist umgefallen wie ein Brett", so der Angeklagte, der nach dem Unfall nicht mehr als Bauarbeiter tätig sein konnte und wollte und der mittlerweile eine Umschulung anstrebt.

Nach dem Vorfall hatte der Angeklagte selbst den Notarzt gerufen, noch am selben Abend habe er sich im Klinikum nach dem Zustand des Kollegen erkundigt. "Mir tut das unendlich leid", sagte der 20-Jährige. Als Ursache für den Unfall machte er seine extrem ausgeprägte Pollenallergie verantwortlich. Er habe plötzlich einen Niesanfall erlitten und sei dabei wohl an den Hebel für die Baggerschaufel gekommen.

Erschwerend kam für den Angeklagten dazu, dass er nicht den erforderlichen Baggerschein besaß. In kleineren Betrieben habe niemand so einen Schein, sagte der Mann. Das werde in sämtlichen Baufirmen so gehandhabt. Auch er habe den Bagger samt Schaufel bestimmt schon 25-mal bedient, nach dem Schein habe noch nie jemand gefragt.

Kein Interesse an einer Strafverfolgung hatte das Opfer, das ebenfalls aus dem Landkreis Kulmbach kommt. Der Mann hatte einen Blackout erlitten und konnte sich nicht mehr an den Unfall erinnern, nur noch an die riesige Beule an der rechten Stirn und an die Nacht im Klinikum. Nicht einmal eine Woche lang sei er krankgeschrieben gewesen. Laut Attest hatte er eine Gehirnerschütterung, eine Halswirbelsäulen-Distorsion und ein überdurchschnittlich großes Hämatom erlitten. Trotzdem hatte er keinen Strafantrag gestellt.

Trotz einiger kleiner Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl und Sachbeschädigung regte Stefan Fürst vom Jugendamt die Einstellung des Verfahrens an. Das Jugendamt war deshalb beteiligt, weil der Angeklagte zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war und daher im Sinne des Gesetzes als Heranwachsender galt.

"Der Arbeitskollege war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort", kommentierte Richter Berner die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten dafür trägt die Staatskasse, nur seine eigenen Unkosten muss der Angeklagte selbst tragen.