Ein Ehepaar hatte das Jobcenter mit einem Scheinvertrag um fast 8600 Euro geprellt. Der dreiste Betrug kam den beiden teuer zu stehen
Wegen eines ganz besonders dreisten Betruges zu Lasten des Kulmbacher Jobcenters mussten sich eine 25-jährige Frau und deren 31 Jahre alter Ehemann vor dem Amtsgericht verantworten. Beide hatten mit Hilfe eines erfundenen Mietvertrages erreicht, dass ihnen als Bedarfsgemeinschaft für die Zeit von Oktober 2014 bis März 2017 fast 8600 Euro zu Unrecht ausbezahlt wurden. Jetzt kommt ihnen die Sache teuer zu stehen.
Staat fordert Geld zurück
Wegen Betruges und Urkundenfälschung wurde der 31-Jährige zu einer Geldstrafe von 5600 Euro (160 Tagessätze zu jeweils 35 Euro) und seine Frau zu 1500 Euro (150 Tagessätze zu jeweils zehn Euro) verurteilt. Nach dem neuen, wenngleich auch umstrittenen Vermögensabschöpfungsgesetz musste Richterin Sieglinde Tettmann den Verfall der noch offenen Schadenssumme in Höhe von 7500 Euro anordnen, was bedeutet, beide Angeklagten müssen 7500 Euro an die Staatskasse überweisen.
Beide wohnten in Kulmbach mietfrei in einer Eigentumswohnung, die der Tante der Angeklagten gehörte. Das behielten sie bei der Antragsstellung für Hartz-IV-Leistungen allerdings für sich. Doch damit nicht genug. Sie legten auch noch einen erfundenen Mietvertrag vor, bei dem als Vermieterin der Name einer Freundin angegeben wurde, die von der Angelegenheit zunächst gar nichts wusste. "Schön fand ich das nicht, aber die Angeklagten haben sich entschuldigt, für mich ist die Sache vergessen", so die Frau in ihrer Zeugenaussage.
Irgendwann ging das Finanzamt dazwischen
Das Jobcenter tat, was es tun musste, es zahlte zunächst nicht nur die Hartz-IV-Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft aus, sondern erstattete dem mittlerweile getrennt lebenden Pärchen auch noch die Miete. Lange ging das gut, drei Weiterbewilligungsanträge wurden eingereicht, insgesamt kam das Jobcenter am Ende auf einen Überzahlungsbetrag von zusammen exakt 8585,22 Euro.
Irgendwann wurde die Sache mit dem Scheinmietvertrag dann aber doch genauer unter die Lupe genommen. "Erst recht bei Verwandtschaftsverhältnissen erfolgt eine genaue Überprüfung durch das Finanzamt", sagte der Sachbearbeiter aus der Leistungsabteilung des Jobcenters. Nachdem beide Angeklagte mittlerweile monatliche nach Kräften zurückzahlen, sind aktuell noch 7519 Euro aus dem Schaden übrig.
Einschlägig vorbestraft
Mit ihrem Urteil entsprach Richterin Tettmann genau den Forderungen von Staatsanwalt Roland Köhler. Beide hätten die Betrügereien zwar gestanden, Reue gezeigt und bereits mit der Schadenswiedergutmachen begonnen, doch sei der Fall aufgrund des relativ hohen Schadens hart an der Grenze zur Gewerbsmäßigkeit angesiedelt, was deutlich höhere Strafen zur Folge gehabt hätte. "Wenn es darum geht, den Staat über das Ohr zu hauen, sei die Hemmschwelle deutlich niedriger, als bei anderen, gleichgelagerten Straftaten", so die Richterin.
Die unterschiedlichen Strafhöhen für die beiden Angeklagten sind trotz der exakt gleichen Taten darauf zurückzuführen, dass der Mann einer Beschäftigung nachgeht, während die Frau noch immer von Hartz IV lebt. Außerdem ist der Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung bereits einschlägig vorbestraft,