Auf den Freiflächen des Restaurant-Cafés "La Lista" im Einkaufscenter darf nicht mehr geraucht werden. Das Landratsamt hat einen entsprechenden Bescheid erlassen. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich.
Die ÖDP ist zufrieden, der Center-Manager zeigt sich neutral, die "La Lista"-Betreiber halten sich bedeckt: Seit kurzem gilt im Einkaufscenter "Fritz" überall das Rauchverbot. Auch auf den Freiflächen des Restaurants-Eiscafés La Lista im ersten Stock. Dort durfte bislang noch zum Glimmstengel gegriffen werden. Doch damit ist nach einem Bescheid des Landratsamts nun Schluss.
Schon seit einiger Zeit war das Rauchen im Fritz dem ÖDP-Kreisverband Kulmbach-Lichtenfels ein Dorn im Auge. Die ÖDP hatte den Nichtraucherschutz-Volksentscheid vor einigen Jahren initiiert. Noch in der Hauptversammlung am 25. Februar in Burgkunstadt wollte die Partei wegen der allzu zögerlichen Behandlung des Nichtraucherschutzes im "Fritz" einen Aktionsplan starten.
Schreiben vom Anwalt Fast zeitgleich schrieb der Anwalt des Vereins "Pro Rauchfrei", der von der ÖDP über die Probleme informiert
worden war, eine detaillierte Abhandlung über das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an das Landratsamt Kulmbach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits am 11. November 2011 entschieden, dass das Rauchverbot nach dem bayerischen Gesundheitsschutzgesetz auch für Bewirtungsflächen im Durchgangsbereich eines allseits umschlossenen und vollständig überdachten Einkaufszentrums gilt.
Doch bevor der Aktionsplan der ÖDP greifen konnte, erließ das Landratsamt Kulmbach einen Bescheid, wonach das Rauchverbot im Fritz nun auch für das "La Lista" gilt.
Das Landratsamt hatte das Rauchen im Einkaufscenter schon seit längerem im Auge, erklärt Erwin Burger, der Sachgebietsleiter Öffentliche Sicherheit, Verbraucherschutz, Gewerbewesen. Die Behörde ist zuständig für die Einhaltung des Gesundheitsschutzgesetzes.
Urteil war nicht bekannt Dass es vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bis zu dessen Umsetzung in Kulmbach über zwei Jahre gedauert hat, erklärt Burger damit, dass das Urteil zunächst nicht bekannt war. Dann habe es den rechtlichen Weg abzuklären gegolten. "Unsere Juristen haben darüber gebrütet." So habe sich die Angelegenheit über die Zeit gezogen. Am 20. Februar sei der Bescheid rausgegangen. "Das war keine einfache Sache." Besonders im Hinblick darauf, dass das Landratsamt schon einmal ein Bußgeldverfahren wegen des Rauchens im Fritz eingeleitet hatte und nach einem Einspruch damit vor Gericht gescheitert war. Aber jetzt sei die Sachlage klar, so Burger.
"Was will man machen" Fritz-Center-Manager Thomas Tahl war im Urlaub, als der Bescheid des Landratsamts an das "La Lista" erging.
"Was will man machen? Das ist eine Entscheidung des Gesetzgebers", sagt er salomonisch. Und vorher sei es Sache des Mieters gewesen. Er verweist darauf, dass es höchstens alle vier bis fünf Monate eine Beschwerde über das Rauchen auf der "Brücke" im ersten Stock gegeben habe. Wäre es häufiger zu Klagen gekommen, hätte er das Gespräch mit dem Mieter gesucht, so habe es aber keinen Anlass gegeben. "Und unten hat man nichts gerochen, wenn man durchs Center gelaufen ist", schildert er seine Beobachtungen. Für ihn als Center-Manager sei es wichtig, dass sich die Besucher wohl fühlen und die Mieter zufrieden sind.
Die Betreiber des "La Lista" wollten sich gegenüber unserer Zeitung nicht äußern.