Gewürgt, gekratzt, gebissen: Kulmbacher muss in denKnast

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Als sie bei einem 27-Jährigen einen Gaszähler auswechseln wollten, bekamen zwei Mitarbeiter der Kulmbacher Stadtwerke Schläge. Der Angreifer muss jetzt ins Gefängnis. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa
Als sie bei einem 27-Jährigen einen Gaszähler auswechseln wollten, bekamen zwei Mitarbeiter der Kulmbacher Stadtwerke Schläge. Der Angreifer muss jetzt ins Gefängnis. Symbolfoto: Carsten Rehder/dpa

Das Amtsgericht hat einen 27-jährigen Kulmbacher wegen einer ganzen Reihe von Straftaten ins Gefängnis geschickt. So hatte er gekratzt und gebissen.

Er ist immer wieder ausgetickt. Zumindest formulierte das ein Zeuge so. Wegen Körperverletzung in zwei Fällen, dazu noch wegen Beleidigung gegenüber Polizeibeamten und wegen Betrugs muss ein 27-jähriger Kulmbacher für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte habe nicht die geringste Veranlassung gehabt, so auszuteilen, begründete Richterin Sieglinde Tettmann ihr Urteil.


Auch Aufpasser wurde attackiert


Weil er mehrfach keine Vorauszahlungen mehr geleistet hatte, wollten zwei Mitarbeiter der Stadtwerke den Gaszähler des Mannes umstellen, und zwar auf Vorkasse. Eigentlich kann das einer alleine auch, doch die Männer der Stadtwerke hatten bereits ihre Erfahrungen mit dem Angeklagten gemacht.

So schickten sie einen zweiten Mitarbeiter hinterher, "als Zeugen und Aufpasser", so ein 45-Jähriger im Zeugenstand.
"Der Angeklagte ist bei uns schon als gewalttätig bekannt", sagte er. Und tatsächlich sollte der Angeklagte auch an diesem 7. September des vergangenen Jahres wieder ausrasten.

Einen der beiden Stadtwerkemitarbeiter trat er mit den Fuß in den Rücken, den anderen schlug er unvermittelt mit der Faust in den Magen. Die sofort herbeigerufene Polizei bekam auch ihren Teil ab. Ihnen zeigte der Angeklagte den Stinkefinder und bezeichnete sie als "grün, weiß und assozial".

Diese Beleidigungen wollte der Mann nicht ausschließen, es sei halt mit ihm durchgegangen. Von Schlägen oder Tritten könne aber keine Rede sein. Im Gegenteil, er habe einen Schlag abbekommen, selbst auch den Notruf gewählt und ebenfalls Anzeige erstattet, doch die sei eingestellt worden.


Schmerrzen waren nicht der Rede wert


Mit dieser Einlassung sollte der Angeklagte freilich nicht durchkommen. Nicht nur, weil es völlig weltfremd ist, dass Stadtwerkemitarbeiter wie wild um sich schlagen, sondern auch, weil die beiden Männer keinerlei Belastungseifer zeigten. Die Schmerzen seien nicht der Rede wert gewesen, sagte einer.

Doch damit nicht genug. Auch gegen einen Nachbarn wurde der Angeklagte im Dezember gewalttätig. Ihn hatte er gewürgt, gekratzt und schließlich in die Hand gebissen. Der Beschuldigte hatte zwar behauptet, dass ihm der Nachbar das Leben schwer gemacht habe, indem er zum Beispiel ständig alles fotografiert habe, doch in Wirklichkeit stand dem 27-Jährigen bereits eine Räumungsklage ins Haus. Offenbar hatte er gedacht, dass der Nachbar daran schuld sei.


Taxifahrer geprellt


Zu allem Überfluss gab es auch noch eine dritte Anklage gegen den 27-jährigen wegen Betrugs. Um vom Kronacher Freischießen nach Hause nach Kulmbach zu kommen, hatte er ein Taxi geordert. Der Fahrpreis in Höhe von 45 Euro ist bis heute offen.

Sowohl vor Gericht als auch dem Taxifahrer gegenüber hatte der Angeklagte jede Menge Ausreden auf Lager. Ursprünglich hätte seine Freundin zahlen sollen, ein anderes Mal will er seine Geldbörse verloren haben und wieder ein anderes Mal soll der Taxifahrer eine Barzahlung nicht akzeptiert haben. Während der Verhandlung stellte sich freilich heraus, dass nichts davon wahr war - und so folgte auch noch eine Verurteilung wegen Betrugs.


Sehr zum Nachteil sollte dem Angeklagten sein Vorstrafenregister gereichen. Zehn Eintragungen hatte er bereits, die meisten davon einschlägig wegen Gewalt- und Vermögensdelikten. Noch gar nicht rechtskräftig ist eine Strafe, die er erst im November bekommen hatte. Damals verurteilte ihn das Amtsgericht zu 18 Monaten ebenfalls wegen verschiedener Körperverletzungen, Bedrohungen und Nötigungen. Nicht rechtskräftig heißt, in wenigen Tagen steht vor dem Landgericht in Bayreuth eine Berufungsverhandlung an. Eine geringfügig höhere Freiheitsstrafe als letztlich verhängt, beantragte mit einem Jahr und sechs Monaten die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei alles andere als einsichtig und darüber hinaus auch noch sehr brutal vorgegangen.


Bewährung läuft noch


Verteidiger Andreas Piel aus Kulmbach forderte dagegen lediglich eine Bewährungsstrafe von einem halben Jahr wegen der Beleidigung der Polizeibeamten. Alles andere war für den Rechtsanwalt nicht bewiesen.
Richterin Tettmann sah im Gegensatz zum Verteidiger keine positive Sozialprognose. Zudem habe der Angeklagte während einer offenen Bewährung gehandelt und gleich fünf Vorsatztaten begangen.