Ein 35-jähriger Arbeiter hat einen um ein Jahr jüngeren Angestellten brutal verprügelt, weil der seiner Frau unter den Rock geriffen haben soll.
Schauplatz war eine Privatwohnung im Landkreis, Tatzeit der 26. Februar, frühmorgens um halb fünf nach einer feuchtfröhlichen Faschingsveranstaltung.
Unsittlich angefasst?
So viel stand fest. Offen war dagegen der Anlass für die Tat. Während der Arbeiter felsenfest behauptete, gesehen zu haben, wie sein Widersacher seine Frau unsittlich anfasste und ihr gleich zweimal von hinten unter den Rock griff, blieb das Opfer dabei: "Ich habe die Frau nicht angefasst, wir haben uns nur unterhalten."
Nach über zweieinhalb Stunden Verhandlung und der Einvernahme mehrerer Zeugen zog der Angeklagte seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück und akzeptierte damit das ursprüngliche Urteil von 60 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (1800 Euro).
Ganz übel vermöbelt
Fest steht, dass der Angeklagte seinen Widersacher ganz übel vermöbelt hatte. Ein schmerzhafter Rippenbruch setzte den Fußballer längere Zeit außer Gefecht, dazu kamen ein ausgerenkter Kiefer, zahlreiche blaue Flecken und mehrere kleinere Verletzungen.
Über drei Wochen war der Mann krankgeschrieben. Aber auch der Angeklagte kam nicht ungeschoren davon. Er muss so fest auf seinen Widersacher eingeschlagen haben, dass er selbst eine offene Mittelhandfraktur erlitt. "Ich war komplett außer mir", räumte der Angeklagte ein, der sein Opfer vor der Tanacht nicht kannte. Bei der Faschingsveranstaltung sei man noch an der Bar zusammengestanden und habe gefeiert. Danach sei man zusammen in das Haus von gemeinsamen Bekannten gegangen, um dort zu übernachten.
Dann plötzlich sei er zufällig Zeuge des Übergriffs auf seine Ehefrau geworden. "Ich war total schockiert", sagte der Angeklagte und räumte ein, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unter Kontrolle hatte.
"Gut angetrunken waren wir alle"
Irgendjemand hatte nach dem Übergriff den Rettungswagen gerufen, doch trotz der schweren Verletzungen nahmen die Sanitäter das Opfer nicht mit ins Krankenhaus. Der Angeklagte und seine Frau übernachteten trotz der Vorkommnisse im Haus der Bekannten, das Opfer suchte dagegen das Weite und war am nächsten Vormittag nicht mehr erreichbar.
"Gut angetrunken waren wir alle", so der Angeklagte. Erinnerungslücken schloss er aber rigoros aus.
Gleich mehrfach beteuerte das Opfer in seiner Zeugenaussage: "Ich habe die Frau nicht angefasst." Er habe seinem Widersacher keinerlei Anlass für die Übergriffe gegeben. Er habe sich mit der Frau in der Küche lediglich unterhalten, als er plötzlich einen heftigen Schlag gegen die Schläfe verspürte. Beim zweiten Schlag sei er bereits zu Boden gegangen, ehe der Angeklagte weiter auf ihn einprügelte. Drei- bis viermal sogar gegen den Kopf, kurzzeitig sei er sogar "weg gewesen".
Eine der wenigen Augenzeugen war eine 24-jährige Studentin, die am Tatort zu Hause war. Sie hatte nichts von den Übergriffen des Opfers auf die Frau des Angeklagten mitbekommen. Dafür hatte sie beobachtet, wie das Opfer am Boden lag, schützend die Hände vors Gesicht hielt und der Angeklagte immer wieder auf ihn einschlug. "Ich habe noch versucht, ihn wegzudrücken, aber das habe ich nicht geschafft", so die Studentin.
Einspruch zurückgezogen
Die Ehefrau des Angeklagten bestätigte dagegen die Version ihres Mannes, das spätere Opfer habe sie zweimal unsittlich berührt.
Wenn das Strafverfahren mit dem Rückzug des Einspruchs für alle Beteiligten noch relativ glimpflich ausgegangen ist, stehen nun noch mehrere Zivilprozesse im Raum, in denen es unter anderem um Schmerzensgeld und Forderungen der Krankenkassen geht.
Auch ein Verfahren gegen die eingesetzten Sanitäter steht im Raum, dazu gab es während der Verhandlung allerdings keine Informationen.