EC-Karte ungedeckt: Kulmbacherin knapp am Knast vorbei

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Eine 33-Jährige hatte Kleidungsstücke mit einer Scheckkarte bezahlt, obwohl diese nicht gedeckt war. Das Amtsgericht verurteilte sie dafür zu einer Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Eine 33-Jährige hatte Kleidungsstücke mit einer Scheckkarte bezahlt, obwohl diese nicht gedeckt war. Das Amtsgericht verurteilte sie dafür zu einer Bewährungsstrafe. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa

Eine 33-jährige Frau aus dem Landkreis wurde wegen Betrugs zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Nicht bezahlte Kleinbeträge können unter Umständen schnurstracks ins Gefängnis führen. Haarscharf daran vorbeigeschrammt ist ´gestern vor dem Amtsgericht in Kulmbach eine 33-jährige Frau aus dem westlichen Landkreis. Sie hatte mit ihrer EC-Karte bei H&M verschiedene Kleidungsstücke eingekauft, obwohl die Karte nicht gedeckt war.


Überblick über Finanzen völlig verloren


Die Bekleidungskette hat bis heute kein Geld von der Frau gesehen. Das Gericht verurteilte die 33-Jährige daher wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe drei Monaten auf Bewährung. Trotz dreier verschiedener, teils einschlägiger Vorstrafen gab es nur deshalb Bewährung, weil die Frau glaubhaft machen konnte, dass sie zum Tatzeitpunkt vor einem Jahr den Überblick über ihre Finanzen vollständig verloren hatte.

Vor Gericht reichte es für die Frau trotzdem nur zu einem Teilgeständnis. "Das Konto war doch gedeckt", sagte sie. Schließlich seien ja auch andere Abbuchungen erfolgt. Belege hatte sie freilich nicht. Dafür eine saftige Rechnung eines Inkassounternehmens. Die will sie aber gar nicht bekommen haben. "Da ist oft Post verschwunden", sagte die Angeklagte.


"Nicht zum ersten Mal"


Als sie auch noch berichtete, dass zunächst sie, dann ihre Kinder und schließlich die ermittelnde Polizeibeamten krank waren, platze Staatsanwalt Roland Köhler schon ein wenig der Kragen. "Es ist ja nicht zum erste n Mal, dass wir hier wegen Betruges vor Gericht sitzen", sagte der Anklagevertreter.

Für ihn war der bedingte Vorsatz längst erfüllt. Auch der Geduldsfaden von Richterin Sieglinde Tettmann wurde immer dünner.

"Trotz Anklage und Ladung zum Termin haben sie nichts gemacht, nicht mal eine kleine Anzahlung geleistet, und das bei den Vorstrafen", wunderte sich die Richterin.

Gleichzeitig wies das Konto der Frau mehrere ominöse vierstellige Beträge auf. So richtig erklären konnte sie das nicht, außer dass dies Geldbeträge seien, die ihrem Freund zugeordnet werden müssten, weil der damals kein eigenes Konto hatte. "Ich habe auch schon wegen solcher Kleinbeträge Leute einsperren müssen, wenn sie das entsprechende Vorstrafenregister hatten", sagte Richterin Tettmann noch einmal mit warnendem Unterton.


Drei Vorstrafen


Tatsächlich war die Frau schon zweimal wegen Betruges und zuletzt wegen einer falschen uneidlichen Aussage zu drei- bis vierstelligen Geldstrafen verurteilt worden.

Den Tatvorwurf voll und ganz bestätigt sah Staatsanwalt Köhler. Einzig den relativ geringen Wert des angerichteten Schadens hielt er der Frau zugute. Aufgrund der mehrfachen einschlägigen Vorstrafen forderte der Anklagevertreter wegen Betruges vier Monate auf Bewährung und eine Arbeitsauflage von 80 Stunden ehrenamtlicher gemeinnütziger Arbeit.

Den 80 Stunden schloss sich Richterin Tettmann an, beim Strafmaß ging sie ein Monat nach unten. Die Angeklagte habe den Überblick verloren und ihre Finanzen schon ein wenig schlampern lassen, sagte die Richterin.
Sie glaube auch nicht, dass die Frau ihre Finanzen jetzt wirklich im Griff habe, sagte Tettmann. Deshalb sei eine kurze Freiheitsstrafe unerlässlich, wenngleich auch auf Bewährung und verbunden mit 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.


Gefängnis droht

Die Sozialstunden muss die Angeklagte nach näherer Weisung des Vereins Bewährungshilfevereins Fähre in Bayreuth innerhalb der kommenden vier Monate ableisten, zusätzlich muss die die Kosten des Verfahrens tragen und darf sich innerhalb der kommenden drei Jahre nichts zuschulden kommen lassen. Andersfalls muss sie die drei Monate doch noch hinter Gittern absitzen.