Eine 22-jährige Frau aus dem Landkreis Kulmbach ist wegen Computerbetrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Weil sie die Sparkasse um knapp 12 000 Euro betrogen hatte, ist eine 22-jährige Frau aus dem Kreis Kulmbach zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte hatte das Geld von einem offensichtlich frei erfundenen Konto per Lastschrift eingezogen und blitzschnell abgehoben.
Heute wäre das nicht mehr möglich, denn mit dem neuen Sepa-Gesetz erhalten Privatleute gar keine Genehmigung zum Lastschrifteneinzug mehr. Dies sei ausschließlich Gewerbetreibenden oder Verantwortlichen in Vereinen vorbehalten, erläuterte die als Zeugin geladene Sachbearbeiterin der Sparkasse.
Keiner weiß, ob das Konto existierte
Die Angeklagte hatte sich jedoch zunutze gemacht, dass sie aufgrund früherer Ebay-Verkäufe noch solch eine Vereinbarung über die Teilnahme am Lastschriftverfahren besaß.
Ob das Konto wirklich existierte, darüber gingen die Meinungen auseinander, zumal die Frau ihren Geburtsnamen als Kontoinhaber einsetzte. Über das Internet könne man herausbekommen, ob IBAN-Nummern wirklich existieren, sagte der ermittelnde Polizeibeamte. Seinen Recherchen zufolge existierte das Konto nicht.
Zu einem anderen Ergebnis war die Bankangestellte gekommen. Das Konto habe bestanden, sei aber nicht mit 12 000 Euro gedeckt gewesen, weshalb die Lastschrift auch unmittelbar zurückbeordert worden sei, so die Bankkauffrau.
Schulden getilgt
Wie dem auch sei, Tatsache ist, dass die exakt 11 963,97 Euro erst einmal auf dem Konto der Angeklagten landeten. Sofort hob die Frau 5300 Euro ab, um Schulden zu tilgen und eine Autoreparatur zu begleichen. Weitere 3000 Euro überwies sie an ihre Stieftochter, ebenfalls zur Schuldentilgung, 680 Euro zog sie am Geldautomaten für diverse Einkäufe.
Sie habe sich in einer verzweifelten Situation befunden, sagte die Hartz-IV-Empfängerin vor Gericht. Die Frau berichtete von Schulden aus früherer Selbstständigkeit und aus Einkäufen. Auf die Idee mit der Lastschrift sei sie im Internet gestoßen. Dort gebe es angeblich Anleitungen, wie man über eine Sozialversicherungsnummer eine existente IBAN-Kontonummer errechnen könne. Die Angeklagte sagte aber auch: "Ich habe fest damit gerechnet, dass es funktioniert." Die Sparkasse werde wohl auf dem Schaden sitzen bleiben, so die Sachbearbeiterin in ihrer Zeugenaussage. Tatsächlich hatte die Angeklagte bis zur Verhandlung noch keinen Cent zurückbezahlt.
"Wie eine Seifenblase"
Die letztlich auch verhängte Bewährungsstrafe von fünf Monaten beantragten sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Johannes Driendl aus Bayreuth. Seine Mandantin habe sich einen Systemfehler der Sparkasse zunutze gemacht, sagte Driendl. Freilich habe sich das ganze schnell als Seifenblase erwiesen, die schnell wieder geplatzt sei.
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft sprach von gewisser krimineller Energie und einem hohen Schaden. Die Angeklagte habe hoffentlich jetzt gelernt, dass man so nicht an Geld kommt, sondern nur durch ehrliche Arbeit.
50 Stunden gemeinnützige Arbeit
Neben der fünfmonatigen Bewährungsstrafe muss die Frau nun 50 Stunden gemeinnützige, unentgeltliche Arbeit nach näherer Weisung des Vereins "Fähre" leisten - und sie bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt.
Richterin Sieglinde Tettmann sprach von einem planmäßig durchdachten Vorgehen, hielt der Angeklagten aber auch zugute, dass sie das Geld nicht für Unsinn ausgegeben, sondern damit Schulden getilgt hat. Daneben habe sich die Frau in einer prekären wirtschaftlichen Situation befunden und die Tat von Anfang an in vollem Umfang gestanden.