Eine junge Autofahrerin aus dem Landkreis, die einen Fußgänger überfuhr, der anschließend starb, steht am 10. Dezember vor dem Jugendrichter. Hätte die Angeklagte den Unfall vermeiden können, wenn sie nüchtern gewesen wäre?
Warum musste ein 30-jähriger Mann sterben, der sich nach dem Kulmbacher Bierfest zu Fuß auf den 20 Kilometer langen Heimweg nach Hummendorf (Gemeinde Weißenbrunn) machte? Wäre der Unfall in den frühen Morgenstunden des 4. August 2012 auf der B 85 bei Ziegelhütten vermeidbar gewesen? Welche Schuld trägt die Autofahrerin, die zunächst vom Unfallort flüchtete, später zurückkehrte und den jungen Mann sterbend vorfand?
Alles Fragen, die am 10. Dezember vor dem Amtsgericht Kulmbach zur Sprache kommen werden. Dann findet vor dem Jugendrichter der Prozess statt, in dem das tragische Geschehen juristisch aufgearbeitet wird. Angeklagt ist eine inzwischen 21-jährige Frau aus dem Landkreis, die das Unfallauto gefahren hat.
Das Geschehen sorgte damals für erhebliches Aufsehen. Auch wegen der Begleitumstände. Die Polizei sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". Der junge Mann ging in den frühen Morgenstunden - vermutlich gegen 4 Uhr - auf der B 85 in nördlicher Richtung. Er war dunkel gekleidet und lief auf der rechten - falschen - Straßenseite. Die Frau, die den Fußgänger nahe der Kreuzung Ziegelhütten-Niederndobrach anfuhr, hatte getrunken. Die Blutuntersuchung ergab "einen hohen Promillewert", so die Staatsanwaltschaft.
Die Autofahrerin, die die Kollision bemerkt hatte, kümmerte sich nicht um den Verletzten. Angeblich hatte sie einen Wildunfall angenommen und fuhr zunächst nach Hause. Wenig später kehrte sie mit einem Familienangehörigen an die Unfallstelle zurück und fand gegen 5 Uhr den Schwerverletzten im Straßengraben. Nun erst alarmierten sie Polizei und Rettungskräfte und versuchten selbst, den 30-Jährigen zu reanimieren. Aber ihm konnte keiner mehr helfen. Trotz aller Bemühungen des Notarztteams starb der Hummendorfer an der Unfallstelle.
Was das Geschehen besonders tragisch macht: Der junge Mann hätte gar nicht nach Hause laufen müssen, seine Mutter war in der Nacht unterwegs, um ihn in Kulmbach abzuholen. Sie hatten sich jedoch verpasst.
Die Ermittlungen im Vorfeld des Prozesses waren langwierig. Unter anderem ließ die Staatsanwaltschaft den Unfallhergang auf der Bundesstraße nachstellen. Ein Sachverständiger musste zwei zentrale Fragen klären: Hätte ein Autofahrer den Fußgänger unter den gegebenen Bedingungen erkennen können? Und: Hätte die Angeklagte den Unfall vermeiden können, wenn sie nüchtern gewesen wäre?
Das Verfahren verzögerte sich überdies, weil sich die 21-Jährige im Rahmen ihres Studiums für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhielt.
Klar ist es ein fader Beigeschmack wenn so ein Vorwurf im Raum steht (es steht ja noch kein Urteil fest) Jedoch gibt es auch ein Leben nach der Strafe. Was ich damit sagen will, das Mädchen wird ihr restliches Leben mehr als gestraft sein wenn sie Verurteil wird. Nicht von der Strafe her sondern von der Psyche her.
Soll mal sie also auch noch beim Studium behindert und sie dadurch noch weiter bestrafen wie Sie jetzt schon ist?
Unsere Gerichte werden eine gerechte Strafe finden, wenn Sie Schuld ist,
Gottseidank leben wir in einen Rechtsstaat!
"Das Verfahren verzögerte sich, weil sich die 21-Jährige im Rahmen ihres Studiums für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhielt" Ich glaub ich spinn! Jetzt ist ein Studium schon wichtiger als eine Verhandlung über ein evtl. Tötungsdelikt. Ich glaube es hakt!! Wenn die gute zwei Päckchen Kaugummi geklaut hätte, dann hätte sie wahrscheinlich drei Jahre nicht mehr ausreisen dürfen oder sowas. Es ist echt beschämend wie man mit Prozessen bei Todesfällen umgeht. Dieser Frau würde ich den Führerschein auf Lebenszeit entziehen und sie ordentlich verknaken. Das erweckt den getöteten zwar nicht mehr zum Leben, ist meines erachtens aufgrund der ganzen Umstände allerdings ein ordentliches Urteil!!