Bierfest-Unfall bei Kulmbach: Prozess beginnt

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Die Unfallstelle auf der B85 bei Ziegelhütten: Hier starb der Fußgänger, der nach dem Bierfest nach Hummendorf laufen wollte. Foto: Stephan Tiroch
Die Unfallstelle auf der B85 bei Ziegelhütten: Hier starb der Fußgänger, der nach dem Bierfest nach Hummendorf laufen wollte.  Foto: Stephan Tiroch

Eine junge Autofahrerin aus dem Landkreis, die einen Fußgänger überfuhr, der anschließend starb, steht am 10. Dezember vor dem Jugendrichter. Hätte die Angeklagte den Unfall vermeiden können, wenn sie nüchtern gewesen wäre?

Warum musste ein 30-jähriger Mann sterben, der sich nach dem Kulmbacher Bierfest zu Fuß auf den 20 Kilometer langen Heimweg nach Hummendorf (Gemeinde Weißenbrunn) machte? Wäre der Unfall in den frühen Morgenstunden des 4. August 2012 auf der B 85 bei Ziegelhütten vermeidbar gewesen? Welche Schuld trägt die Autofahrerin, die zunächst vom Unfallort flüchtete, später zurückkehrte und den jungen Mann sterbend vorfand?

Alles Fragen, die am 10. Dezember vor dem Amtsgericht Kulmbach zur Sprache kommen werden. Dann findet vor dem Jugendrichter der Prozess statt, in dem das tragische Geschehen juristisch aufgearbeitet wird. Angeklagt ist eine inzwischen 21-jährige Frau aus dem Landkreis, die das Unfallauto gefahren hat.

Das Geschehen sorgte damals für erhebliches Aufsehen. Auch wegen der Begleitumstände. Die Polizei sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände". Der junge Mann ging in den frühen Morgenstunden - vermutlich gegen 4 Uhr - auf der B 85 in nördlicher Richtung. Er war dunkel gekleidet und lief auf der rechten - falschen - Straßenseite. Die Frau, die den Fußgänger nahe der Kreuzung Ziegelhütten-Niederndobrach anfuhr, hatte getrunken. Die Blutuntersuchung ergab "einen hohen Promillewert", so die Staatsanwaltschaft.

Die Autofahrerin, die die Kollision bemerkt hatte, kümmerte sich nicht um den Verletzten. Angeblich hatte sie einen Wildunfall angenommen und fuhr zunächst nach Hause. Wenig später kehrte sie mit einem Familienangehörigen an die Unfallstelle zurück und fand gegen 5 Uhr den Schwerverletzten im Straßengraben. Nun erst alarmierten sie Polizei und Rettungskräfte und versuchten selbst, den 30-Jährigen zu reanimieren. Aber ihm konnte keiner mehr helfen. Trotz aller Bemühungen des Notarztteams starb der Hummendorfer an der Unfallstelle.

Was das Geschehen besonders tragisch macht: Der junge Mann hätte gar nicht nach Hause laufen müssen, seine Mutter war in der Nacht unterwegs, um ihn in Kulmbach abzuholen. Sie hatten sich jedoch verpasst.
Die Ermittlungen im Vorfeld des Prozesses waren langwierig. Unter anderem ließ die Staatsanwaltschaft den Unfallhergang auf der Bundesstraße nachstellen. Ein Sachverständiger musste zwei zentrale Fragen klären: Hätte ein Autofahrer den Fußgänger unter den gegebenen Bedingungen erkennen können? Und: Hätte die Angeklagte den Unfall vermeiden können, wenn sie nüchtern gewesen wäre?

Das Verfahren verzögerte sich überdies, weil sich die 21-Jährige im Rahmen ihres Studiums für einen längeren Zeitraum im Ausland aufhielt.