Bayreuther Fußballfan beleidigt Polizisten: 2000 Euro Geldstrafe

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Ein Fan der SpVgg Bayreuth musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. er hatte am Rande eines Heimspiels einen Polizistenbeleidigt. Symbolfoto: Britta Pedersen dpa/lnw
Ein Fan der SpVgg Bayreuth musste sich am Freitag vor Gericht verantworten. er hatte am Rande eines Heimspiels einen Polizistenbeleidigt. Symbolfoto: Britta Pedersen dpa/lnw

Teuer zu stehen kam einen Fußballfan aus dem Landkreis Kulmbach die Beleidigung von Polizisten. Er muss 2000 Euro zahlen.

Weil er am Rande eines Fußballspiels zwischen der SpVgg Bayreuth und dem FC Schweinfurt Polizisten beleidigt und provoziert hatte, ist ein 30-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis Kulmbach am Freitag vor dem Amtsgericht Bayreuth zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden.

Das Gericht ließ dabei den ursprünglich angeklagten Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zwar fallen, verurteilte den Mann allerdings wegen Beleidigung in zwei Fällen.


Bruder brannte Feuerwerkskörper ab


Bei dem Spiel am 10. September im Hans-Walter-Wild-Stadion wurde zunächst der anderweitig verfolgte Bruder des Angeklagten festgenommen, weil er mit pyrotechnischen Gegenständen gezündelt hatte. Daraufhin wollte sich der Angeklagte bei zwei Angehörigen einer polizeilichen Hundertschaft angeblich nur erkundigen, was man seinem Bruder vorwerfe.

Als er keine Antwort bekommen habe, sei er wohl ein wenig ausgerastet, räumte der 30-Jährige ein. Er habe sich der Ankündigung polizeilicher Maßnahmen widersetzt und die Beamten unter anderem mehrfach als Spastiker beleidigt, so hieß es in der Anklage.


Im Affekt gehandelt?


Er sei aufgebracht gewesen, zu den Beleidigungen sei es im Affekt gekommen, entschuldigte sich der 30-Jährige vor Gericht. Verstehen könne er es allerdings nicht, dass "unschuldige Menschen", er meinte damit seinen Bruder, so einfach aus dem Stadion entfernt würden. Als die Polizei ihn ignoriert habe, sei er in Rage geraten. Die Beleidigungen könnten schon gefallen sein, wirklich Widerstand habe er allerdings nicht geleistet.

Trotzdem wurden dem Angeklagten Handschellen angelegt, er wurde durchsucht, fotografiert und abgeführt und erst nach dem Spiel wieder aus dem Gewahrsam entlassen.

"Besonders kooperativ war der Angeklagte nicht", sagte einer der Polizeibeamten, der als Zeuge geladen war. Er räumte aber auch ein, dass der Mann nicht aktiv gegen ihn oder seine Kollegen vorgegangen sei. Er sei zwar gegen einen Zaun gesprungen, habe sich gesperrt, kurzzeitig an einem Zaun festgehalten, geschlagen habe er allerdings nicht.


Vorwurf des Widerstands vom Tisch


Der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war damit vom Tisch, nicht jedoch die Beleidigungen. Die sollten umso schwerer wiegen, weil der Angeklagte bereits fünf Vorstrafen unter anderem auch wegen verschiedener Beleidigungen auf seinem Konto hatte.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte in seinem Plädoyer wegen der einschlägigen Vorstrafe eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro (100 Tagessätze zu jeweils 40 Euro). "Das ist ein bisschen hoch", merkte der Angeklagte dazu an - und tatsächlich halbierte Amtsrichter David Baasch das Strafmaß in seinem Urteil.


Aufgeheizte Situation


Er begründete dies unter anderem mit dem Geständnis des Mannes, aber auch mit der aufgeheizten und angespannten Situation, die bei dem Polizeieinsatz am Rande des Fußballspiels geherrscht habe.

Aktive Widerstandshandlungen hätten nicht festgestellt werden können, so dass der Angeklagte lediglich wegen der Beleidigungen bestraft werden könne, meinte der Richter.

Als Verurteilter muss der Angeklagte außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.