Bauleiter ließ in Melkendorf falsches Grundstück aufgraben

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Die Erschließung des Baugebiets Siegberg in Melkendorf hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Foto: Archiv
Die Erschließung des Baugebiets Siegberg in Melkendorf hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Foto: Archiv

Weil er die Anweisung gegeben haben soll, ein Privatgrundstück aufzugraben, fand sich ein Bauleiter aus Kulmbach auf der Anklagebank wieder.

Dem 55-jährigen Bauingenieur warf die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine vorsätzlich begangene Sachbeschädigung vor. Weil sich die Sache dann aber doch viel komplizierter gestaltete und nicht auszuschließen war, dass der Mann nur fahrlässig gehandelt haben könnte, stellte das Gericht das Verfahren kurzerhand gegen eine Zahlung von 500 Euro an das Bayerische Rote Kreuz ein.


Abgrenzung nicht klar erkennbar


Die Firma, für die der Bauleiter tätig war, hatte den Auftrag, im Zuge der Realisierung des zweiten Bauabschnitts des Baugebiets Siegberg in Melkendorf die Erschließung durchzuführen. Bei einer Baubesprechung Mitte Mai 2016 mit Vertretern der Stadt sei klar festgelegt worden, dass die Firma auf die angrenzende Bebauung zu achten habe und die privaten Grundstücke des ersten Abschnitts weder befahren noch betreten dürfe.

Dennoch habe der Bauleiter Ende Mai ohne entsprechende Genehmigung veranlasst, 30 Quadratmeter eines Nachbargrundstücks aufzugraben, um Versorgungsleitungen verlegen zu können. Der Schaden wurde auf 3000 Euro beziffert.

Anhand von Plänen und Fotos wiesen der Angeklagte und sein Verteidiger Achim Riedel aus Kulmbach nach, dass die Angelegenheit so einfach nicht war. Vor allem sei nirgends genau ersichtlich gewesen, wo die Grundstücke des bereits erschlossenen Baugebiets 1 aufhören und die des noch zu erschließenden Baugebiets 2 beginnen.


Schaden längst beseitigt


Darüber hinaus zweifelte der Verteidiger den angegebenen Sachschaden in Höhe von 3000 Euro an. Nicht zuletzt sei der Schaden längst beseitigt und der bisherige Zustand wieder hergestellt worden.

Der Angeklagte selbst verwies auf seine 30-jährige Erfahrung in solchen Dingen und auf die Tatsache, dass er pro Jahr rund 40 derartige Projekte abwickle. Noch nie habe es derartige Probleme gegeben. "Es ist ja nicht so, dass wir einfach fremde Grundstücke betreten", sagte der Mann. Er sei fest davon ausgegangen, dass sein Unternehmen auf dem betroffenen Grundstück tätig werden könne, weil der entsprechende Teil zum zweiten Bauabschnitt gehört.

Nachdem aus den Plänen tatsächlich keine klare Abgrenzung ersichtlich war, die Sachbeschädigung ohnehin im untersten Bereich anzusiedeln war, der Schaden längst wieder gutgemacht und für die Firma die Arbeit dadurch teurer wurde, stellte das Gericht das Verfahren auf Antrag von Staatsanwalt Roland Köhler kurzerhand ein.


Verteidiger fuhr schwere Geschütze auf


Gleich zu Beginn der Verhandlung hatte Verteidiger Riedel allerdings noch versucht, schwere Geschütze gegen die Staatsanwaltschaft aufzufahren. Er wollte durch einen Widerspruch verhindern, dass die Anklageschrift überhaupt verlesen wird. Die Vorwürfe seien in sich rechtlich widersprüchlich, unklar sei, ob es sich bei dem Tatvorwurf um eine Anstiftung, um mittelbare Täterschaft oder um Unterlassung gehandelt habe. Unbeeindruckt davon ließ Richterin Sieglinde Tettmann die Anklage aber doch verlesen.