Amateurboxer rastete mehrfach aus

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Symbolfoto: Christopher Schulz
Symbolfoto: Christopher Schulz

Nach einer Schlägerei vor dem Tanzcenter in Schwingen wurde ein 20-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach wegen Körperverletzung verurteilt.

Er galt als große Nachwuchshoffnung seines Box-Clubs. Doch der Alkohol machte alles zunichte. Mehrfach fing er im Suff an zu schlägern und verletzte andere ganz heftig.

Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres wurde der 20-Jährige jetzt vor dem Amtsgericht in Kulmbach verurteilt. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen sprach das Gericht unter Vorsitz von Christoph Berner einen Jugendarrest, eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro sowie verschiedene andere Auflagen gegen den Auszubildenden aus.

Diesmal hatte sich der Angeklagte am 9. April gegen 4.20 Uhr vor dem Tanzcenter in Schwingen einem Pärchen genähert und gefragt, ob er mit den beiden nach Kulmbach fahren könne. Das Pärchen lehnte ab, weil es den Angeklagten nicht kannte. Da wurde er ausfällig, beleidigte die Frau und schlug auf dem Mann ein. Es entstand eine Rangelei, bis beide zu Boden gingen, als Folge trug der Geschädigte zwei blaue Augen, eine blutende Verletzung an der Nase und Schürfwunden an den Armen davon.

Bereits wenige Wochen zuvor war es zu einer weiteren Auseinandersetzung im Freundeskreis des Angeklagten gekommen. Beim "Vorglühen" in der Wohnung seiner Freundin in Bayreuth würgte er einen Bekannten, ein zweiter Bekannter, der zur Hilfe kommen wollte, wurde mit zwei Faustschlägen abserviert. Trotzdem wollten die Beteiligten später noch zusammen in eine Disco Richtung Kulmbach fahren. Im Auto kam es dabei zu weiteren gewalttätigen Übergriffen. Den Fahrer würgte er während der Fahrt, seiner Freundin riss er einen Büschel Haare aus. Bei Leuchau konnte die junge Frau flüchten und die Polizei verständigen.

Vor Gericht konnte der Angeklagte sich praktisch an nichts mehr erinnern. "Ich weiß nicht mehr" oder "Da habe ich keine Erinnerung" waren seine Standardantworten auf die Fragen des Gerichts. Kein Wunder: einmal hatte er 1,7 Promille, beim zweiten Mal gut zwei Promille Alkohol im Blut. Nicht einmal was und wieviel er zuvor getrunken hatte, wusste der junge Mann. "Wenn ich besoffen bin, werde ich aggressiv", soll er gegenüber einem Polizisten geäußert haben.

Ganz großzügig zeigte sich der Geschädigte des Vorfalls beim Tanzcenter Schwingen, ein 19-jähriger Azubi aus Kulmbach. Der Angeklagte müsse nicht unbedingt bestraft werden, er habe schon auch ein wenig provoziert, sagte er im Zeugenstand kleinlaut zur Verwunderung aller Prozessbeteiligten.

Deutlicher wurde seine Freundin, eine 18-jährige Angestellte aus dem Landkreis. Der Angeklagte sei ziemlich aggressiv gewesen. "Das war schon arg", sagte die junge Frau. "Richtig kaltblütig" soll der Angeklagte ausgesehen haben. Auch die anderen Zeugen bestätigten das Würgen beim Vorglühen, die Faustschläge danach und den Übergriff während der Fahrt. Richtig sauer war komischerweise aber keiner der Geschädigten mehr, sie alle sind mit dem Angeklagten wieder befreundet.

Lediglich die Freundin, der er die Haare ausgerissen hatte, blieb auf Abstand. Sie hatte ganz offensichtlich Angst vor einer Aussage in Gegenwart des Angeklagten und schickte ihre Schwester vor. Das Gericht entschied schließlich, auf die Aussage der 19-jährigen zu verzichten.

Auf einen Kurzarrest und eine Geldauflage in Höhe von 1700 Euro plädierte Staatsanwalt Willi Draise. Verteidiger Wolfgang Schwemmer sah bei einem Einkommen von 700 Euro eine Geldauflage von 500 Euro als ausreichend an. Das Gericht entschied schließlich auf einen Freizeitarrest, in der Regel ein Wochenende, und auf 1000 Euro Geldauflage zu Gunsten des Bewährungshilfevereins "Fähre e.V." in Bayreuth. Zusätzlich muss der Angeklagte an einem Anti-Aggressionstraining teilnehmen, zur Suchtberatung der Diakonie gehen, außerdem steht er weiterhin unter Betreuung.

"So machen Sie einen friedlichen Eindruck, aber wehe wenn Sie Alkohol trinken", sagte der Richter zum Angeklagten. Der müsse lernen, die körperliche Integrität anderer Menschen dauerhaft zu achten, sagte Berner und weiter: "Vorglühen ist jetzt endgültig vorbei."