Weil er bei seiner Ex-Frau eine Glasvitrine eingetreten hatte, ist ein 31-jähriger Mann aus dem Landkreis wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden.
Es war weit nach Mitternacht und der Angeklagte hatte nicht nur mächtig Wut im Bauch, sondern auch Alkohol im Blut. Hintergrund war "familiärer Stress", wie es der Angeklagte ausdrückte. Nachdem er in einer nahen Kneipe mit einem Bekannten ein Fußballspiel des FC Bayern verfolgt hatte, bei dem die Bayern zudem verloren hatten, sei er zu dem Wohnhaus und wollte den Bruder des jetzigen Mannes seiner Ex-Ehefrau zur Rede stellen, unter anderem deshalb, weil er schlecht über ihn geredet haben soll.
Problem war nur, dass er nicht genau wusste, wo der Mann wohnt. Also klingelte er - es war schon weit nach Mitternacht - zunächst bei der Frau. Ein anderes Problem war, dass der Angeklagte während des Fußballspiels sechs bis sieben Bier und vier bis fünf Schnäpse getrunken hatte.
Er habe auf der Straße lautstark herumgegrölt, gaben Anwohner später bei der Polizei zu Protokoll.
Als die Frau sagte "Nicht um diese Zeit" und die Tür zuknallte, ließ der Angeklagte seiner Wut freien Lauf und schlug die Scheiben der Vitrine ein. Sogar seinen kleinen Finger habe er sich dabei gebrochen, sagte er vor Gericht. Gleich am nächsten Tag hatte er angeblich einen Entschuldigungsbrief geschrieben. Mittlerweile klebt auf der Vitrine ein Zettel mit der Aufschrift "Sperrmüll". Die Vitrine sei nur 20 bis 30 Euro wert gewesen, sagte die Frau als Zeugin vor Gericht.
Noch ein drittes Problem hatte der Angeklagte: unter Alkoholeinfluss hatte er bereits mehrere Straftaten begangen und war dafür verurteilt worden. Mal wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, ein anderes Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zuletzt im Jahr 2011, weil er beim Vater einer Freundin die Haustür eingetreten hatte.
Satte zwei Promille stellten die Beamten damals im Blut des Mannes fest.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Anklagevorwurf vollends bestätigt und forderte die letztlich auch verhängte Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro. Zu Gute hielt der dem Angeklagten, dass er geständig gewesen sei und sich entschuldigt habe. Zu Lasten legte der Anklagevertreter dem 31-Jährigen seinen Alkoholgenuss. "Sie haben ein Alkoholproblem, kümmern sie sich drum", gab er ihm mit auf dem Weg.
Richterin Sieglinde Tettmann sah das genauso und verhängte in ihrem Urteil die geforderten 90 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (2700 Euro).