Ein Tütchen mit Crystal Speed im Magen, zwei verbotene Waffen und unzählige illegale Knallkörper in der Wohnung fanden Ermittler bei einem 25-jährigen Kulmbacher. Am Freitag stand er deswegen vor dem Amtsgericht.
Wegen Drogenbesitzes, unerlaubten Besitzes verbotener Waffen und dem strafbaren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wurde er zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Daneben muss er als Geldauflage 1000 Euro an den Weißen Ring bezahlen.
Dabei hatte der Mann Riesenglück: Wäre der Druckverschlussbeutel mit dem Crystal im Magen geplatzt, wäre er wahrscheinlich längst tot. Die Gefahr muss er aber selbst noch erkannt haben, denn er begab sich ins Bayreuther Klinikum und bat um eine Untersuchung. Wenig später fischten die Mediziner das Tütchen aus dem Bauch. Offensichtlich gerade noch rechtzeitig, denn der kleine Beutel hatte sich wohl schon ein wenig geöffnet.
Rasieapparat al sTelefon Anders, so der Arzt vor Gericht, sei es nicht zu erklären, dass sich der Zustand des Mannes nach dem Eingriff rasant verschlechterte und er auf die Intensivstation verlegt werden musste. Außerdem begann er zu halluzinieren. So telefonierte der Angeklagte mit dem Rasierapparat und sprach mit seinem Spiegelbild. "Wir konnten den Stoff aus dem Magen nicht recht zuordnen, also haben wir die Polizei verständigt", sagte der Arzt.
"Der Verdacht auf Crystal hat sich schnell erhärtet", so der Sachbearbeiter bei der Polizei. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft nicht nur die Festnahme des Mannes an, auch eine Wohnungsdurchsuchung wurde veranlasst. Dabei fanden die Beamten einen Schlagring, ein Butterflymesser sowie die 37 verbotenen Böller mit Sprengstoff.
Längst davon losgekommen Zu Beginn der Verhandlung ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger Ralph Pittroff sämtliche Vorwürfe in vollem Umfang einräumen, weitere Angaben machte er allerdings nicht. Lediglich, dass er drogenabhängig gewesen sei, ließ er noch wissen und dass er mittlerweile längst davon losgekommen ist. "Diese Geschichte hier war ihm eine Lehre", so Pittroff.
Richterin Sieglinde Tettmann urteilte auf vier Monate mit Bewährung und setzte eine Geldauflage von 1000 Euro fest. Der Angeklagte habe sich selbst gefährdet, sagte sie. Daneben habe er in der Verhandlung Einsicht und Reue erkennen lassen. Auf einen Bewährungshelfer verzichtete die Richterin.