Abwasserstreit: Der Markt Thurnau verliert

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Im Thurnauer Rechtsstreit geht es um Gebühren für Wasser und Abwasser.
Im Thurnauer Rechtsstreit geht es um Gebühren für Wasser und Abwasser.

Der Abwasserstreit in Thurnau ist in die nächste Runde gegangen: Das Bayreuther Verwaltungsgericht hat die Klagen zweier Bürger behandelt. Das Gericht hat die Thurnauer Gebührenbescheide aufgehoben, weil sei vom Eigenbetrieb der Marktwerke erhoben worden sind, die dazu nicht ermächtigt waren.

Was müssen das für riesige Aktenberge sein, die den Abwasserstreit zwischen Bürgern und dem Markt Thurnau betreffen und im Verwaltungsgericht lagern. Es ist ein Streit, der schon über viele Jahre geht und vor der vierten Kammer des Bayreuther Verwaltungsgerichts nun seine Fortsetzung fand. Auf der einen Seite saßen die Beklagten, Vertreter des Marktverwaltung um Bürgermeister Dietmar Hofmann (SPD/Offene Liste) und Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker, auf der anderen Seite die beiden Rechtsanwälte Mirco Schena und Franz-Wilhelm Heller, die die beiden Kläger Karoline Bernhard und Achim Eckenberger vertraten.

Bernhard und Eckenberger hatten gegen die Höhe der vom Beklagten festgesetzten Wasser- und Kanalgebühren in den Jahren 2006 beziehungsweise 2007 geklagt, weil sie die zu Grunde liegende Gebührenkalkulation für fehlerhaft halten.


Richterin: teilweise
verwirrend

Der Sachverhalt sei "teilweise verwirrend", sagte Vorsitzende Richterin Angelika Kaufmann. Sie machte aber deutlich, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Ansbach eine klare Vorgabe gegeben habe. Dieser habe im September entschieden, dass die Thurnauer Gebührenbescheide allein schon deshalb rechtswidrig sind, weil sie von den Marktwerken, einem Eigenbetrieb des beklagten Marktes Thurnau, erlassen worden seien, ohne das diese laut Satzung hierzu ermächtigt waren.


Formeller Fehler

Die nachträgliche Änderung der Betriebssatzung, mit dem die Befugnisse auf die Marktwerke übertragen worden sind, könne den Gebührenzeitraum der Jahre 2005/2006 nicht erfassen, sodass die Bescheide allein schon formell rechtswidrig seien.

Dass der VGH über materielle Fragen nicht entschieden habe, bedauerte Rechtsanwalt Karl-Friedrich Hacker, der in der Verwaltungsgerichtssitzung für den Markt Thurnau sprach. Hacker machte deutlich, dass die Dienste einer öffentlichen Einrichtung nicht kostenlos in Anspruch genommen werden können. Auch die Rechtsaufsicht am Kulmbacher Landratsamt habe den Markt Thurnau aufgefordert, die Gebühren zu erheben.


Neue Bescheide?

"Es wird zum Teil neue Bescheide geben", erklärte Hacker. Auch wenn damit zu rechnen sei, dass das Gericht den Klagen stattgeben werde, "wird das heute wohl nicht die letzte Runde vor Gericht sein", stellte er fest.
"Wir harren da der Dinge", sagte dazu mit Mirco Schena ein Vertreter der Kläger, der die Entscheidung, die das Bayreuther Verwaltungsgericht traf, wie alle Verfahrensbeteiligten erwartet hatte. Die vierte Kammer hob alle früheren Gebührenbescheide der Thurnauer Marktwerke auf.