Weißenbrunner Schule ist bald barrierefrei

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Bald wird auch die letzte Treppenhürde in der Grundschule Weißenbrunn barrierefrei. Hier entsteht eine multifunktionale Lift-/Treppenanlage. Vom Erdgeschoss ins Obergeschoss wird derzeit ebenfalls ein Aufzug installiert. Foto: K.- H. Hofmann
Bald wird auch die letzte Treppenhürde in der Grundschule Weißenbrunn barrierefrei. Hier entsteht eine multifunktionale Lift-/Treppenanlage. Vom Erdgeschoss ins Obergeschoss wird derzeit ebenfalls ein Aufzug installiert.  Foto: K.- H. Hofmann

Eine multifunktionale Lift-/Treppenanlage beseitigt die letzte Hürde im Schulhaus von Weißenbrunn. Zudem macht man mit der Haushaltskonsolidierung weiter.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag im Rathaus traf das Gremium eine weitere wichtige Entscheidung zum barrierefreien Ausbau der Grundschule. Das Gremium vergab die Errichtung eines multifunktionalen Liftes/Treppenanlage (Ebene Lehrerzimmer mit 1. Obergeschoss Schulhaus) an das wirtschaftlich günstigste Angebot der Firma Berndt Mobilitätsprodukte, Bautzen, zum Preis von 26 873,87 Euro.

Peter Kropf vom Ingenieurbüro Kropf Kronach erörterte die Details. Dabei handelt es sich um ein neues System einer multifunktionalen Lift-/Treppenanlage. Ursprünglich war ein Rollstuhlfahrerschrägaufzug geplant, der bauliche Mehrkosten in Höhe von 16 100 Euro verursacht hätte. Peter Kropf erklärte, dass diese Liftanlage wirtschaftlicher ist, da dadurch wesentlich geringere bauliche Veränderungen notwendig werden.

Beschlossen wurde im Gemeinderat auch die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Weißenbrunn im Jahr 2019. Zur Gewährung von Stabilisierungshilfen werden allerdings hohe Maßstäbe angelegt. Unter anderem heißt es, zur Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit und einer geordneten Haushaltswirtschaft wird es regelmäßig erforderlich sein, dass sich die Kommune auf unabweisbare Ausgaben beschränkt und nur finanzielle Leistungen erbringt, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

Stabilisierungshilfeempfänger sind daher im Rahmen der notwendigen Haushaltskonsolidierung gehalten, grundsätzlich nur unumgängliche, notwendige Investitionen im Pflichtaufgaben- beziehungsweise rentierlichen Bereich zu tätigen und entsprechend der Dringlichkeit zu priorisieren.

Bürgermeister Egon Herrmann (SPD) und die Räte wissen inzwischen ein Lied davon zu singen, welche Diskussionen und Debatten die strengen Auflagen im Gremium in den vergangenen Jahren seit dem Jahr 2006 hervorriefen, und auf so manche freiwillige Leistung musste verzichtet sowie das Schwimmbad veräußert werden. Dennoch hatte es natürlich große Verteile, denn der Schuldenstand konnte aufgrund der hohen Stabilisierungshilfen und trotz Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe auf das Niveau von 1993 abgebaut werden. Die Schulden belaufen sich Ende 2018 auf 4,5 Millionen Euro (zum Vergleich der Stand Ende 2017 rund 6,3 Millionen Euro).

Im Jahr 2019 plant die Gemeinde eine Kreditaufnahme von 1,8 Millionen Euro. Die Nettokreditaufnahme (Neuverschuldung) würde sich auf circa 1,38 Millionen belaufen. Nachdem die ordentlichen Tilgungen in den Haushaltsjahren von 2013 bis 2018 um 1 160 253 Euro über den Kreditaufnahmen lagen, erscheint eine höhere Kreditaufnahme für 2019 begründbar und zulässig, informierte das Gemeindeoberhaupt nach Gesprächen im Finanzministerium und mit der Regierung von Oberfranken.

Die Gemeinde hat bezüglich der Auflagen ihre Hausaufgaben gemacht und setzte auch in der jüngsten Sitzung ein Zeichen, indem man die freiwilligen Leistungen für das BRK (150 Euro jährlich) aus dem Haushalt gestrichen hat. Eine Wiedererlangung der dauernden Leistungsfähigkeit ist auch deshalb schwer absehbar, weil ein wichtiger Gewerbesteuerzahler den Gemeindebereich verlassen hat und dringende Investitionen anstehen. Darin sind sich die Räte einig.

Eine längere Diskussion rief eine Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses im Außenbereich der Gemarkung von Reuth hervor. Während Bürgermeister Herrmann die Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen wegen großer Bedenken ablehnte, beschloss das Ratsgremium, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Man sollte alles daransetzen, um jungen Familien eine Ansiedlung in der Gemeinde zu ermöglichen, war der Tenor der Ratsstimmen. Dem Antragsteller wird aufgelegt, sämtliche Kosten für die Bauleitplanung sowie der Erschließung zu übernehmen. Zudem muss die Zufahrt bis zur Grundstückseinfahrt auf Kosten des Antragstellers mit einer Asphalt-Tragdeckschicht versehen werden.

Dorferneuerung in Hummendorf

Einstimmig erfolgte der Beschluss, die einfache Dorferneuerung in Hummendorf beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken zu beantragen. Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Prioritätenliste an das ALE weiterzuleiten. Begonnen werden soll mit der Platzgestaltung Kirche, Kindergarten und alte Schule, an zweiter Stelle steht die Gestaltung des Dorfplatzes und ehemaligen Bahnhofsplatzes. Der fußläufige Aufgang und die Zufahrt zu Kirche und Kindergarten hängt vom geplanten Ausbau der Kreisstraße 5 ab, ebenso wie die Anbindung von Geh- und Radwegen an das überörtliche Netz. Ferner steht ein Dorfladen als Option in der Prioritätenliste.

Im Rathaus werden Stühle gerückt. Zur Vertreterin der Kassenverwalterin (Ute Leppert), wurde Andrea Höfner mit Wirkung zum 1. März bestellt. Die Verwaltungsfachangestellte Silke Fehn wurde zur Datenschutzbeauftragten bestellt.