Ein 57-Jähriger soll die damals neunjährige Tochter seiner Freundin missbraucht haben - für ihn hatte vor allem der Alkohol daran Schuld. Dass letzterer auch seine Erinnerung trübte, kaufte ihm das Gericht allerdings nicht ab.
Irgendwas war. Ja, das gebe er zu. Ob das nun eine Berührung, vielleicht eine Umarmung war, wisse er nicht mehr. Vielleicht ist er ihr zu nahe gekommen. "Kann sein, kann nicht sein." Vielleicht ein Kuss auf die Wange. Hundertprozentig könne er es nicht sagen. "Ich habe nicht die Absicht gehabt, sie sexuell zu belästigen", ist sich der Angeklagte vor dem Kronacher Jugendschutzgericht aber sicher.
Selbst ohne juristisches Diplom kann man eines sagen: Ein Geständnis klingt anders. Am Ende der Verhandlung am Dienstag blieben dennoch keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Auch er widersprach den Vorwürfen nicht. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde der 57-Jährige aus Kronach zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt. Dass dem mittlerweile zehnjährigen Opfer eine Aussage erspart blieb, hat es vor allem dem Nachdruck von Richter Jürgen Fehn und Staatsanwältin Hoderlein zu verdanken.
Mahnende Staatsanwaltschaft
"Überlegen sie sich gut, was sie jetzt hier sagen", ermahnte sie den Angeklagten, nachdem er sich zu den Tatvorwürfen eher ausweichend geäußert hatte. Zur Last legte ihm die Staatsanwaltschaft zuvor, dass er im April 2019 die damals neunjährige Tochter seiner Lebensgefährtin missbraucht haben soll. Unter Alkoholeinfluss soll er mehrfach versucht haben, sie unter dem T-Shirt zu berühren, sie zu streicheln und zu küssen. Auch wenn er die Vorwürfe nicht abstreitet, flüchtet sich der Angeklagte während der Verhandlung immer wieder unter den Deckmantel der vermeintlich alkoholbedingten Gedächtnislücken.
Denn der Tag im April startete für ihn bereits am Vormittag in einem Kronacher Café mit reichlich Bier. Mindestens zehn, vielleicht elf Gläser habe er bis in den Nachmittag hinein getrunken. "Das passiert nicht oft", erklärt er vor Gericht. Mittlerweile schon gar nicht mehr, denn dem Alkohol gebe er auch die Schuld an der ganzen Sache.
Von Schuld spricht er während der Verhandlung öfter, auch davon, dass er einen Fehler begangen habe. Direkt auf die Tatvorwürfe hingewiesen, wird er allerdings wieder ausweichend, kann sich nicht mehr erinnern, ist sich nicht sicher.
Andere Details des Tages kann er hingegen sehr gut rekapitulieren. Nachdem er das Café nämlich gegen circa 15 Uhr verlässt, macht er sich auf den Weg zur Wohnung seiner Freundin. Da diese noch auf der Arbeit war, trifft er nur die neunjährige Tochter an, die in der Nähe des Hauses mit den Inline-Skates unterwegs ist. Unter dem Vorwand, die Katzen in seiner nahe gelegenen Wohnung gemeinsam zu füttern, nimmt er das Mädchen mit. Was sich in den nächsten Minuten abspielt? Hier werden die Gedächtnislücken wieder größer. "Ich glaube ihnen nicht, dass Sie sich nicht erinnern", wird die Staatsanwältin später sagen.
Klares Bild nach Aussage
Denn sowohl die Aussage des Mädchens bei der Polizei als auch die der Mutter, zeichnen ein relativ klares Bild, das auch den Schilderungen der Anklageschrift entspricht. Bereits am nächsten Morgen öffnet sich das Mädchen gegenüber ihrer Mutter und berichtet von den Annäherungsversuchen des Freundes.