Windräder kommen den Mainstockheimern zu nahe

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Windkraftanlagen. Foto: dpa
Windkraftanlagen. Foto: dpa

Ein Windkraftrad, das in der Gemarkung Buchbrunn nahe der Gemarkungsgrenze errichtet werden soll, beschäftigte den Mainstockheimer Gemeinderat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr viel länger als erwartet. Es wird befürchtet, dass es massiv stört.

"Das Windrad mit einer Nabenhöhe von 138 Metern steht etwa 750 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Die Familie Dorsch befürchtet Beeinträchtigungen durch Schattenwurf", erklärte Bürgermeister Karl-Dieter Fuchs (FBB) und schlug vor, dass die Gemeinde in ihrem Beschluss auf den Einspruch der Familie hinweist.
"Wir sollten auf die Möglichkeit der Ausweisung von Vorrangflächen hinweisen", machte Horst Schiffler (SPD) deutlich, dass ihm der Verzicht der Nachbargemeinde auf diese Steuerungsmöglichkeit bei der Standortwahl für Windkraftanlagen nicht behage.
"Der Standort kann ja um 50 Meter verschoben werden", fand Ingolf Klein (CSU), denn die Dorschs seien Mainstockheimer Bürger, deren Anspruch die Gemeinde beachten müsse. Es sei ein Fehler, wenn keine Vorrang- und Ausschlussflächen ausgewiesen seien.
Günter Schmitt wies als einer der Windradinvestoren darauf hin, dass der Standort nicht willkürlich, sondern wegen der Abstände zu bestehenden Windrädern gewählt wurde.

Abstand einhalten

"In Mainstockheim wurden solche Flächen ausgewiesen, in Buchbrunn nicht", ärgerte sich Robert Orth (FBB). Die Nachbargemeinde platziere nun die Standorte in Richtung Mainstockheimer Gemarkung. Er forderte, die Abstände auf zwei Kilometer auszudehnen, denn er befürchte, dass aus Platzmangel weitere Windräder noch näher aufgestellt werden könnten.
Bürgermeister Karl-Dieter Fuchs wies jedoch auf die Regelung im bayerischen Winderlass hin, die einen Abstand von 800 Metern zur nächsten Wohnbebauung vorschreibe.
Diese Information griff Dieter Burlein (FBB) als Abstimmungsantrag auf. Mit vier Gegenstimmen wies der Gemeinderat schließlich auf den Einspruch der Familie Dorsch hin und forderte die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes zur Wohnbebauung.