Kein Feuerwerk in Volkacher Altstadt - Stadt informiert über betroffene Bereiche

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Kein Feuerwerk in Volkacher Altstadt - Stadt informiert über Bereiche
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Kein Feuerwerk in Volkacher Altstadt - Stadt informiert über Bereiche
Sina Schuldt, dpa

Die Stadt Volkach informiert, in welchen Ortsbereichen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen.

Die Stadt Volkach informiert in einer Pressemeldung, dass zu Silvester und Neujahr wie in den letzten Jahren ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern besteht. „Das Sicherheits- und Unfallrisiko ist einfach zu hoch“, betont Volkachs Erster Bürgermeister Heiko Bäuerlein und bittet die Bevölkerung um Verständnis.

Gleichzeitig wünscht er im Namen der gesamten Stadtverwaltung allen Bürger/innen einen guten Rutsch ins Jahr 2025. In folgenden Ortsbereichen darf kein Feuerwerkskörper abgebrannt werden:

  • Im gesamten Altstadtbereich von Volkach Hauptstraße, Marktplatz, Oberer Markt, Bahnhofstraße, Prof.-Jäcklein-Straße, Richard-Haupt-Straße, In den Gräben, Untere Zwingergasse, Storchgasse, Grabengasse, Untere Spitalgasse, Mittlere Spitalgasse, Obere Spitalgasse, Bgm.-Berz-Straße, Schulgasse, Badgasse, Kellereigasse, Hetzersgasse, Obere Zwingergasse, Zehentgasse, Pfarrgasse, Spitalstraße, Mittl. Zwingergasse, Höfleinsgasse, Gänseplatz, Stockgasse, Schelfengasse, Kreuzgasse, Weinstraße, Sackgasse, Manggasse, Am Zeilitzheimer Tor
  • In der Nähe von Kirchen und Gärtnereien in Volkach und den Stadtteilen. Hier ist ein Abstand von mindestens 100 Meter einzuhalten.

Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße geahndet.