Schlägerei in der Neujahrsnacht

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Weil er einen Randalierer zu hart anging, musste sich ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.
Frank Weichhan

Während einer Silvesterparty geht ein 46-Jähriger zu rabiat gegen einen Randalierer vor. Vor Gericht endete die Sache für ihn glimpflich.

Die Silvesterparty liegt in den letzten Zügen. Das Jahr 2017 ist gut drei Stunden alt, als ein Mann – der alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist – anfängt zu randalieren. Mehrere Gäste versuchen zu schlichten, es kommt zu kleineren Rangeleien. Auch ein 46-Jähriger mischt sich ein. Er brüllt den Randalierer an, dass dieser doch endlich die Feier verlassen und seinen Frust woanders ausleben soll.

Wie es dann weitergeht, ist umstritten. Es gibt – wie so oft bei Feiern mit viel Alkohol – eine ganze Reihe von Versionen.  Was auch einer der Gründe sein dürfte, warum sich das Verfahren über zwei Jahre hinzog und erst jetzt am Kitzinger Amtsgericht verhandelt wurde. Der damalige Randalierer ist inzwischen verstorben, was den Prozess noch schwieriger macht.

Beim Herumfuchteln landet eine Hand im Gesicht

An jenem Abend war der Mann vom Randalierer zum Opfer geworden, weil der 46-Jährige nicht nur gebrüllt, sondern auch zugeschlagen hatte. Durch den Faustschlag ins Gesicht ging der Mann zu Boden, dabei knallte er noch gegen ein Weinfass und zog sich kleinere Schürfwunden und Hämatome zu. Jetzt vor Gericht versichert der 46-Jährige, dass der Schlag "keine Absicht" gewesen sei. Es habe einen Pulk gegeben, die Stimmung war endgültig gekippt. Es kam zu kleineren Schubsereien. Beim Herumfuchteln habe er, so erzählt der Angeklagte seine Version dem Gericht, plötzlich die Hand des Randalierers im Gesicht gespürt – eine Art Wischer ans Auge. Das habe schließlich dazu geführt, dass er dem Kontrahenten "reflexartig eine langte".

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Tierheim kann sich freuen

Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte kann weiterhin mit einem sauberen Strafregister leben: Die Beteiligten einigen sich mit Blick auf die ungewöhnlichen Umstände darauf, einen Schlussstrich zu ziehen und das Verfahren einzustellen. Ganz ohne Strafe kommt der 46-Jährige dann aber doch nicht davon: Das Gericht verhängte eine Geldauflage über 1500 Euro. Auf das Geld freuen darf sich das Kitzinger Tierheim.