Der 51-jährige Angeklagte hat mal wieder geklaut - dafür muss er diesmal ins Gefängnis.
„Ich will essen“, erklärt der 51-jährige Angeklagte in gebrochenem Deutsch vor dem Kitzinger Amtsgericht. Er hat Hunger und soll sich für einen Diebstahl verantworten. Ihm wird vorgeworfen, bei einem Discounter Zigarillos, Waffeln und Wein gestohlen zu haben. Aus Hunger und Not, erklärt er. Aber auch ein Fahrrad, dass an der Straße abgestellt war, soll er entwendet haben.
Die Geschichte des Mannes aus Kasachstan ist die eines gescheiterten Lebens. Er ist arbeitsunfähig, Rente bekommt er nicht, finanzielle Mittel hat er keine, seit einigen Tagen lebt er auf der Straße. Zwar versucht ihn seine Betreuerin nach eigenen Angaben in einer Obdachlosenunterkunft unterzubringen, doch das ist kaum möglich. Denn er ist alkoholabhängig und Alkohol ist in solchen Einrichtungen verboten.
Jahrelanger Alkoholkonsum
Der jahrelange Alkoholkonsum hat den Mann krank gemacht, seinen Körper schwer in Mitleidenschaft gezogen. Dennoch trinkt er weiter, denn wenn er es nicht tue, seien seine Schmerzen nicht zu ertragen, sagt er. Auch bei seinen Taten soll er alkoholisiert gewesen sein, rund 3,5 Promille ergab eine Messung der Polizei. Bereits mehrfach ist er verurteilt worden – wegen Diebstahls, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Brandstiftung.
2007 war er für drei Jahre und neun Monate im Gefängnis, 2016 wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Kaum Chancen auf Besserung
Selbst sein Bewährungshelfer sieht wenig Chancen auf Besserung und rechnet mit weiteren Straftaten: „Die Situation hat sich in den letzten Jahren weiter verschlechtert.“ Der Angeklagte sei körperlich, wirtschaftlich und sozial am Ende.
Die Verhandlung selbst gestaltet sich schwierig. Der 51-Jährige spricht kaum deutsch, übersetzen muss seine Betreuerin. In den Supermärkten habe er aus seiner Not heraus gestohlen, weil er kein Geld hatte, gibt sie seine Worte wieder. Das Fahrrad habe er für sein eigenes, das vor einem Jahr gestohlen wurde, gehalten und deshalb mitgenommen. Doch passt die Beschreibung seines eigenen Rades nicht zu den Bildern, die von dem entwendeten gemacht worden waren.
Dass er in dem Lebensmittelgeschäft kein Geld bei sich hatte, scheint nicht zu stimmen: Die Kassiererin, die als Zeugin ins Gericht kommt, berichtet davon, dass er Brötchen gekauft habe, als sie einen Tetrapak mit 1,5 Litern Wein für nur 99 Cent unter seiner Jacke entdeckte.