Sohn tötet im Wahn seine eigene Mutter - Richter verkündet Freispruch

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Berg: Sohn tötet im Wahn seine eigene Mutter - Richter verkündet Freispruch
Der damals 23-Jährige wurde nach der Tötung seiner Mutter in einem Steinbruch von der Polizei geschnappt.
Landgericht Bamberg
Ralf Welz / inFranken.de (Archivbild)

Im Mordprozess gegen einen jungen Mann aus Berg (Landkreis Hof) ist am Dienstag (16. April 2024) das Urteil gefallen. Der wegen Wahnvorstellungen in einer Psychiatrie Untergebrachte wurde "aus rechtlichen Gründen freigesprochen".

Es war einer der erschreckendsten Kriminalfälle aus Oberfranken des vergangenen Jahres, der nun mit einem Urteil abgeschlossen wurde. Einem damals  23-Jährigen aus Berg (Landkreis Hof) wurde vorgeworfen, seine eigene Mutter in der Nacht des 22. August 2023 tödlich verletzt zu haben. Sie starb nur wenige Stunden später in einer Klinik. 

Nach der Tat flüchtete der damals Verdächtige, es wurde mehrere Tage mit einem Großaufgebot an Polizeibeamten nach ihm gefahndet. Dabei kamen unter anderem Hubschrauber und Drohnen zum Einsatz. Am Freitagvormittag (25. August 2023), kurz vor 11 Uhr, wurde er in einem Steinbruch im Bereich Berg aufgespürt und festgenommen. 

23-Jähriger aus Berg brachte seine Mutter um - und wurde dann in einem Steinbruch gefasst

Ein Zeuge hatte den entscheidenden Hinweis auf das Versteck des 23-Jährigen. Der Mann wurde im Anschluss einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ damals auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hof einen Unterbringungsbefehl gegen den Tatverdächtigen, der anschließend in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde. Nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft kam es schließlich zum Prozess. 

Von vornherein hatten die Ermittler gegenüber der Öffentlichkeit klargestellt, dass sich der Mann nach Einschätzung der Behörden rund um den Tatzeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand befand. Von einer der Polizei bereits bekannten leichten Reizbarkeit, von Wahnvorstellungen und auch einer möglichen Gefahr für seine Umgebung war damals die Rede. 

Schnell wurde entschieden, dass der Gerichtsprozess gegen den mutmaßlichen Muttermörder unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollte. Am Dienstag (16. April 2024) fiel am Landgericht Hof das Urteil gegen den jungen Mann. Auf konkrete Nachfrage von inFranken.de äußert sich ein Sprecher des Gerichts zu einigen Details der Verkündung und den entsprechenden Folgen. 

Nach Tötung: Landgericht Hof sieht Schuldunfähigkeit - so geht es jetzt weiter

"Gestern hat die Strafkammer des Landgerichts Hof im Verfahren ein Urteil verkündet", erläutert der Sprecher. "Der Angeklagte wurde aus rechtlichen Gründen freigesprochen, weil er bei Tatbegehung schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB war", so die weitere Erklärung. Demnach handle ohne Schuld wer bei Begehung der Tat "wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln", lautet das Gesetz.

Zugleich sei die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. "Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Angeklagten hatten in ihren Plädoyers wegen der gutachterlich festgestellten Schuldunfähigkeit des Angeklagten bei Tatbegehung einen Freispruch und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt", heißt es aus dem Gericht. 

Das Urteil sei rechtskräftig. "Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger und Angeklagter haben auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in einer gesicherten Anstalt", erklärt der Gerichtssprecher abschließend. Weitere Nachrichten aus dem Kreis Hof findet ihr hier.