Zwielichtige Freunde bringen in Bedrängnis

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Symbolbild Foto: dpa
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Ein 40-jähriger Arbeitsloser muss 20 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, weil sein Kumpel beim gemeinsamen Einkauf Lampen und Zigaretten mopste.

Drei damals miteinander befreundete Männer betraten am Nachmittag des 20. Januar 2016 gemeinsam einen Supermarkt in Zeil. Einer von ihnen klaute dabei zwölf Lampen und zwei Schachteln Zigaretten. Von den beiden anderen, die "bloß" dabei waren, stand nun einer als angeklagter Mittäter vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Das Verfahren gegen ihn wurde zwar eingestellt, aber der arbeitslose Mann muss nach Weisung des Gerichts 20 gemeinnützige Stunden ableisten.


Kleiner Schaden - große Wirkung

Der durch den Diebstahl verursachte Schaden belief sich auf exakt 69,88 Euro. Zur Verhandlung beim Haßfurter Amtsgericht kam es, weil der gelernte Bäcker mit Hilfe seines Anwalts Alexander Wessel Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.
Wegen der - laut Staatsanwaltschaft - gemeinschaftlich begangenen Tat sollte der nicht vorbestrafte 40-Jährige eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro, also insgesamt 450 Euro zahlen.

Der ordentlich in Stoffhose und frisch gebügeltem Hemd erschienene Beschuldigte erklärte, dass es sich um ein Missverständnis handle und er sich unschuldig fühle. Die damaligen Kumpels seien inzwischen verzogen und er habe keinerlei Kontakt mehr zu ihnen. Der Verteidiger ergänzte, dass er vom Hörensagen wisse, dass einer der beiden zurzeit in Tschechien im Knast sitze. Ilker Özalp als Vertreter der Anklage wies darauf hin, dass sich der Arbeitslose nicht als "Haupttäter", sondern als so genannter Mittäter verantworten müsse.

Das deutsche Strafrecht kennt zwar keine "Kollektivhaftung" - und noch weniger eine Sippenhaftung -, aber bei einer gemeinschaftlich begangenen Tat müssen sich die einzelnen Mittäter ihre Handlungen wechselseitig zurechnen lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Täter auf Grund eines gemeinsamen Tatplanes bewusst und gewollt aktiv wurden.


Mit den falschen Leuten zur falschen Zeit am falschen Ort?

Ob das hier tatsächlich der Fall war oder ob der Mann vielleicht nur mit den falschen Leuten zur falschen Zeit am falschen Ort und gar nicht damit einverstanden war, dass sein Bekannter unerlaubt zugriff, ließ sich letztlich nicht mit Sicherheit aufklären.
Diesen Umstand bedenkend, war auch Özalp mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden. Zumal der Mann strafrechtlich eine weiße Weste vorweisen kann.

Da der Beschuldigte momentan über kein Einkommen verfügt, muss er bis spätestens 1. Oktober 2016 insgesamt 20 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Strafrichterin Ilona Conver gab ihm noch folgenden guten Rat mit auf den Weg: "Achten Sie künftig darauf, mit wem Sie zusammen Einkaufen gehen - und meiden Sie zwielichtige Gestalten!"