Unfallflucht kostet Geld und den Führerschein

1 Min
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv

Das Amtsgericht Haßfurt reduzierte eine Geldstrafe gegen eine 20-Jährige, die einen Unfall verursacht und geflüchtet war. Einen Monat muss die junge Frau auf ihren Führerschein verzichten. Dazu plagen sie wirtschaftliche Sorgen.

Dass man beim Ausparken rückwärts einen anderen Wagen streift, ist zwar ärgerlich, kann aber im Prinzip jedem Autofahrer passieren. Wichtig ist, wie man sich dann verhält, denn eines darf man in dieser Situation auf keinen Fall machen: einfach abhauen. Das werten die Juristen dann als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auf gut Deutsch Fahrerflucht. Eine 20-jährige Frau kassierte dafür bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt eine moderate Geldstrafe von 410 Euro und einem Monat Fahrverbot.

Der jungen Frau passierte das Missgeschick am Samstagabend des 17. August dieses Jahres. Da sie hungrig war, steuerte sie im Haßfurter Gewerbegebiet Ost den dortigen Schnellimbiss an. Gesättigt wollte sie mit ihrem Auto rückwärts ausparken und kratzte dabei an ein abgestelltes Fahrzeug. Anstatt sich nach dem Eigentümer zu erkundigen oder die Polizei zu informieren, suchte sie schleunigst das Weite.

Doch sie wurde beobachtet und ihr Nummernschild gemeldet. Der Geschädigte holte bei einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag über die anfallenden Reparaturkosten ein. Laut Angebot des Autohauses betrug der Schaden 1904 Euro. Aufgrund dieser nicht unerheblichen Schadenssumme erhielt die Angeklagte aus dem Landkreis Haßberge Post vom Staatsanwalt. Der Strafbefehl lautete auf eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 40 Euro, macht 1800 Euro zuzüglich eines siebenmonatigen Fahrverbots.

Dagegen hat die 20-Jährige Einspruch eingelegt (deshalb kam es zum Prozess am Amtsgericht). Nicht etwa, weil sie die Tat bestritten hätte, sondern einzig und allein wegen der Höhe der Strafe. Das im Strafbefehl angesetzte Strafmaß sei, so sagte ihr Anwalt Bernhard Langer, aus zwei Gründen viel zu hoch.

Zum einen handele es sich bei dem angefahrenen Wagen um ein in die Jahre gekommenes Vehikel. 16 Jahre hat es bereits auf dem Buckel, der Tacho stehe bei rund 200.000 Kilometern, und es sei zweifelhaft, ob das gute Stück in einem halben Jahr ohne teure Reparatur durch den TÜV komme. Richter Martin Kober gab dem Verteidiger recht und taxierte den Verkehrswert des Autos auf etwa 500 Euro.

Der zweite Grund dafür, die Strafe abzusenken, liege in den wirtschaftlichen Verhältnissen der Angeschuldigten, sagte der Anwalt weiter. Sie habe erst vor wenigen Wochen ihre Arbeit verloren, führte Langer aus und sei nun arbeitslos. Da sie nur relativ kurz beschäftigt gewesen sei, habe sie zudem keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aktuell ist sie bei der Mutter untergekommen.

Diese Argumente fielen bei dem Gerichtsvorsitzenden auf fruchtbaren Boden, nicht jedoch das Ansinnen Langers, bei der Heranwachsenden Jugendstrafrecht anzuwenden. Bei Verkehrsdelikten, erläuterte Kober auf Nachfrage, werde grundsätzlich - also auch bei noch nicht 21-Jährigen - das Erwachsenenstrafrecht herangezogen. Getreu dem Motto "Gleiche Rechte - gleiche Pflichten" werden junge Menschen bei Verstößen im Straßenverkehr den Erwachsenen gleichgestellt.

Da das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde, übergab die Verurteilte ihren Führerschein dem Gericht.