Trio kommt glimpflich davon

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Das Amtsgericht in Haßfurt.  Foto: Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt.  Foto: Archiv

Drei junge Männer mussten sich vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts in Haßfurt wegen verschiedener Straftaten verantworten. Zwei Verfahren stellte der Richter ein, und der dritte Beschuldigte wurde freigesprochen.

Drei junge Männer saßen auf der Anklagebank vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt. Sie kamen glimfplich davon. Das Verfahren gegen den Jüngsten, der Naziparolen gegrölt hatte, wurde mit der Auflage eingestellt, 900 Euro zu zahlen. Der Hausfriedensbruch durch einen weiteren Beschuldigten wurde ebenfalls eingestellt. Die Auflage hier: 500 Euro. Der dritte im Bunde wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen.


Der ganze Vorfall liegt lange zurück. Am 6. November 2011 gegen drei Uhr in der Nacht soll es zu unrühmlichen Szenen im Eingangsbereich einer Diskothek im östlichen Landkreis Haßberge gekommen sein. Der 20-Jährige gab zu, "Heil Hitler" und "Sieg Heil" gebrüllt zu haben. Obendrein hatte er den Arm zum Hitlergruß hochgestreckt.

Auf die Frage nach dem Warum antwortete das eher schmächtige Bürschchen, betrunken gewesen zu sein.
Eigentlich, meinte er kleinlaut, halte er nichts von den Neonazis. Er sah ein, mit den Parolen "einen Bock geschossen zu haben."


Staatsanwalt Matthias Kröner stimmte der Einstellung des Strafverfahrens nur schweren Herzens zu. Er betonte, dass es kein Kavaliersdelikt sei, wenn jemand mit rechtsradikalen Schlagwörtern herum krakeele. Lediglich die Tatsachen, dass die Tat schon lange zurück lag und dass der Junge gleich zu Beginn voll geständig war und sich damit weitere Zeugenaussagen erübrigten, rangen dem Anklagevertreter das Zugeständnis ab. Über die Auflage von 900 Euro darf sich der Jugendhilfefonds Haßberge freuen.


Was die beiden anderen Beschuldigten betraf, zwei 23 Jahre alte Zwillingsbrüder, drehte sich die Beweisaufnahme vor allem um die Streiterei mit dem eingesetzten Mitarbeiter eines Wachdienstes. Dass dessen "Platzverbot" von einem der beiden missachtet wurde, war dabei unstrittig. Dieses eher leichte Vergehen konnte ebenfalls eingestellt werden; die 500-Euro-Auflage muss bis spätestens 1. Mai 2013 bezahlt werden und kommt dem Kreisjugendring Haßberge zugute.


Zur angeblichen Körperverletzung des anderen Bruders sagten drei Entlastungszeugen übereinstimmend aus, dass der Vorwurf nicht zutreffe. Vielmehr sei umgekehrt der Security-Posten auf eine Keilerei aus gewesen. Wie auch immer, sogar der Vertreter der Anklage plädierte in diesem Fall nach dem Motto "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) auf einen Freispruch.


Alle drei hatten im Vorfeld gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt. Hätten sie das unterlassen, hätte der Jüngste wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe von 2250 entrichten müssen. Die Zwillinge wären mit 2000 und 1500 Euro dabei gewesen.


Insofern hat sich die öffentliche Hauptverhandlung am Amtsgericht für alle gelohnt. Bei den Kosten darf aber die Rechnung des jeweiligen Rechtsanwalts nicht vergessen werden.