Das Amtsgericht Haßfurt hat den Piloten des Bundeswehrhubschraubers, der im April 2018 einen tödlichen Unfall in Haßfurt verursacht hat, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Update vom 12.03.2019, 11:12 Uhr: Urteil gegen Piloten ist gefallen
Nach dem tödlichen Hubschrauber-Unglück in Unterfranken im vergangenen April soll der Pilot eine Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro zahlen. Das Amtsgericht Haßfurt hat einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Soldaten erlassen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk berichtet. Der Beschuldigte kann gegen das Urteil Einspruch einlegen, es ist daher noch nicht rechtskräftig.
Unglück bei gebotener Sorgfalt vermeidbar
Der Transporthubschrauber der Bundeswehr mit vier Soldaten an Bord hatte Anfang April 2018 auf dem Flugplatz Haßfurt-Schweinfurt eine Zwischenlandung eingelegt, um zu tanken. Während er zur Tankstelle rollte, stießen die laufenden Rotorblätter gegen den Tower. Trümmerteile flogen durch die Luft, die einen Flugplatzmitarbeiter trafen und tödlich verletzten. Die Hubschrauberbesatzung blieb unverletzt.
Die Staatsanwaltschaft Bamberg beantragte Anfang dieses Jahres einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen den Piloten. Der Beschuldigte hätte die Kollision des Hubschraubers mit dem Tower und damit den Tod des Flugplatzmitarbeiters bei gebotener Sorgfalt vermeiden können, teilte die Behörde damals mit.
Meldung vom 01.02.2019: Staatsanwaltschaft Bamberg beantragt Strafbefehl gegen Piloten
Die Staatsanwaltschaft in Bamberg hat gegen den Piloten des auf dem Verkehrslandeplatz in Haßfurt am 10. April 2018 verunglückten Bundeswehrhubschraubers am Amtsgericht in Haßfurt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt. Das geht aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bamberg vom 01.02.2019 hervor, die der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann unterzeichnet hat. Bei dem Unglück war ein Mann durch Trümmerteile ums Leben gekommen.
War der Landeplatz in Haßfurt ungeeignet?
Dem verantwortlichen Piloten des Transporthubschraubers der Bundeswehr vom Typ CH-53 GE 84+26, der mit dem Flug vom Fliegerhorst Manching zu dem Flugplatz Diepholz beauftragt war, wird den Angaben zufolge zur Last gelegt, für die Betankung auf dem Verkehrslandeplatz in Haßfurt gelandet zu sein, obwohl der Landeplatz für Flugzeuge mit dieser Flugmasse ungeeignet gewesen sei.
Der Berufssoldat habe den Platz in Haßfurt gewählt, obwohl sich an der Strecke von Manching nach Diepholz vier alternative, zur Betankung eines derartigen Transporthubschraubers geeignete Flugplätze befänden und der maximale zeitliche Vorteil nur sieben Minuten betragen habe. Zudem habe der Pilot beim Landeanflug erkannt, dass ein auf dem Landeplatz stehendes Tragflächenflugzeug der Marke Cessna möglicherweise gefährdet sein könnte, weshalb der Mindestabstand zum Tower habe unterschritten werden müssen, so die Staatsanwaltschaft.
Der Pilot habe den Landevorgang gleichwohl fortgesetzt und sei nach dem Aufsetzen in Richtung der sich neben dem Tower befindlichen Tankstelle des Flugplatzes gerollt, um möglichst nahe an den Tower heranzukommen. Dabei habe er einen außerhalb des Sicherheitsbereiches stehenden 61-jährigen Flugplatzmitarbeiter wahrgenommen, der - obwohl er hierzu weder beauftragt, noch befugt gewesen sei - Einweisungszeichen gegeben habe.