Das Amtsgericht Haßfurt brummte einem 40-jährigen Mann eine saftige Geldstrafe auf, weil er eine Frau beleidigt hatte. Schlimmere Konsequenzen muss ein sogenannter Entlastungszeuge fürchten, der offenbar nicht die Wahrheit gesagt hatte.
                           
          
           
   
          Wer als Zeuge - aus welchen Gründen auch immer das sein mag - vor Gericht falsch aussagt, begibt sich auf ein gefährliches Pflaster. Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt musste diese Erfahrung ein junger Mann machen. In dem Prozess ging es um eine banale Beleidigung. Ein 19-Jähriger, der mit dem 40-jährigen Angeklagten im selben Haushalt lebt, wollte den Beschuldigten "reinwaschen". Der Schuss ging aber nach hinten los: Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt, und gegen den jungen "Entlastungszeugen" wird nun wegen Falschaussage ermittelt.
Der Anlass des ganzen Streites war nichtig: Zwei Mietparteien in einem Haus im Steigerwald zankten sich, wem welche Mülltonne gehört und wer in welche was reinwerfen darf. 
Irgendwann eskalierte der schon länger unterdrückte Groll und der angeschuldigte 40-Jährige soll eine 39-jährige Frau, die im selben Haus lebte, mit rassistisch gefärbten Kraftausdrücken attackiert haben. Die Beleidigte und ihre Familie stammen aus Südosteuropa. Die derart übel beschimpfte Frau war fix und fertig, brach in Tränen aus und rief schließlich die Polizei.
  
  Mann bezahlt nicht, die Geschichte nimmt ihren Lauf Die unrühmliche Konfrontation ereignete sich am 27. Februar dieses Jahres gegen 23.15 Uhr. Etwa eine halbe Stunde später traf eine Streife der Polizei ein, und die Beamten vernahmen noch vor Ort die Beteiligten. In der Folge kam es dazu, dass dem Angeklagten ein Strafbefehl des Amtsgerichts ins Haus flatterte. 
Der Inhalt: Wegen Beleidigung sollte der 40-jährige Beschuldigte zehn Tagessätze á 25 Euro, also insgesamt 250 Euro zahlen.
 Hätte der Mann diesen vergleichsweise niedrigen Betrag akzeptiert, wäre alles erledigt gewesen - ohne Gerichtsverhandlung. Der Angeschuldigte aber nahm sich einen Rechtsanwalt und legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, so dass es am Mittwoch zu der Verhandlung in Haßfurt kam.
Beim Prozess schwieg der Angeklagte, was sein gutes Recht ist. Doch die Aussagen der beleidigten Frau und ihrer Familienangehörigen waren für Richter Roland Wiltschka und Oberstaatsanwalt Bernd Lieb absolut glaubhaft. Trotzdem behauptete der 19-jährige Sohn der Lebensgefährtin des Beschuldigten felsenfest: "Es sind keine Schimpfwörter gefallen." Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Teenager wegen Falschaussage. 
Dagegen war das ursprüngliche Beleidigungs-Verfahren "pipifax", wie der Richter sagte.
  
  Erhebliche Folgen Für den Verurteilten selber wird die ganze Sache sündhaft teuer: Neben der Geldstrafe von 45 Tagessätzen á 30 Euro, also 1350 Euro, muss er seinen Rechtsanwalt bezahlen und die Gerichtskosten tragen. "Sie haben aus einer Mücke einen Elefanten gemacht", kommentierte Wiltschka dessen Verhalten. Ob es billiger für ihn wird, wenn er gegen den Richterspruch noch Berufung einlegt, erscheint fraglich.    
 
Um was man sich heutzutage alles Streiten kann *grins