Dürfen die Hawks ihre Kontigentspieler in der Verzahnungsrunde gleichzeitig einsetzen? Nein, sagt der Verband. Jetzt sind die Fachjuristen gefragt.
Was haben die Eishockeyvereine in Waldkirchen, Burgau und Haßfurt gemeinsam? In ihren Mannschaften sind mehr als zwei transferkartenpflichtige Spieler, also Akteure, die keinen deutschen Pass besitzen. Außerdem sind alle drei Vereine auf dem besten Weg, an einer der beiden am 11. Januar 2019 startenden Verzahnungsrunden zwischen Bayern- und Landesliga teilzunehmen beziehungsweise haben sich bereits qualifiziert.
Und genau da gibt es nun ein Problem: Laut Bayerischem Eishockeyverband (BEV) soll dies für die Crocodiles, die Eisbären und die Hawks mit ihren aktuellen Kadern nicht möglich sein. Alle Vereine der Bayernliga sowie der beiden Landesligen erhielten kürzlich ein Schreiben mit den aktuellen Durchführungsbestimmungen.
Demnach soll die vor Saisonbeginn getroffene freiwillige Selbstbeschränkung aller Bayernliga-Vereine, mit nur zwei transferkartenpflichtigen Spielern anzutreten, auch für die Aufstiegsrunde gelten. Für diese Regelung sprachen sich nicht nur die Vertreter der 14 Bayernligisten - darunter die Aufsteiger Schweinfurt und Bad Kissingen - aus. Auch 18 der 21 Landesligisten stimmten zu - aber eben nicht Waldkirchen, Haßfurt und Burgau. Und bei Missachtung müsse der Verband Sanktionen durchführen.
Regularien der Bayernliga
Da es sich laut Auffassung des BEV in der Verzahnungsrunde um den Aufstieg zur Bayernliga handelt und somit Bayernligaspielbetrieb ist, müsse diese Regel nun angewandt werden. Die Frage für den ESC Haßfurt ist also: Stehen Jakub Sramek, Jan Trübenekr, Daniel Hora und Michal Babkovic ab dem 11. Januar noch gemeinsam im Kader oder müssen immer zwei der vier Kontingentspieler von außen zuschauen?
"Gesetzlich nicht haltbar"
Diese Regelung ist den Vereinen seit längerem bekannt, was beim Gesamtvorstand des ESC Haßfurt nicht abgestritten wird. "Das ist richtig, uns ist das Statement hierzu vom Verband bekannt", sagt Sportvorstand Andreas Kurz, der ein dickes "aber" hinterherschiebt: "Wir haben bereits bei der Abstimmung in der Landesligen-Tagung mehrmals bekundet, dass die Regelung aus unserer Sicht gesetzlich nicht haltbar ist und wir dem nicht zustimmen."
Und was sagt der Verband zur Angelegenheit? Er trage "hiermit der einheitlich getroffenen Selbstbeschränkung aller Vereine der Bayernliga für die Durchführung der Verzahnungsrunde Rechnung", heißt es. Der Verband habe nicht nur "dieses eindeutige Votum zu respektieren und zu akzeptieren", sondern auch für seinen Spielbetrieb der Bayernliga "entsprechend anzuwenden und bei Zuwiderhandlung mit einer Spielwertung zu ahnden", so der Wortlaut des Schreibens.
Die Haßfurter Verantwortlichen haben nun zusammen mit ihren Kollegen aus Waldkirchen und Burgau eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Diese soll prüfen, ob die BEV-Entscheidung einer juristischen Überprüfung standhält. Außerdem erwarte man eine Stellungnahme seitens des Verbandes bis zum 17. Dezember. Die Durchführungsbestimmungen enthalten nach Meinung der drei Vereine eine europarechtswidrige Regelung, welche bereits 2016 beanstandet wurde und auch nach Auffassung des Rechtsbeistandes bis heute nicht entsprechend korrigiert wurde.