Spiegel-Knaller kostet Fahrerin 1000 Euro

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Flegel/Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: Flegel/Archiv

Aus der Mücke wurde ein Elefant: Das Haßfurter Amtsgericht bestrafte eine Frau, die alkoholisiert einen kleinen Unfall verursacht hatte und angeheitert war. Die Angeklagte hatte schon am Vormittag dem Wein zugesprochen.

Es muss ordentlich geknallt haben, als die Frau viel zu eng an einem parkenden Auto vorbeifuhr und mit dem Außenspiegel ihres Autos den Spiegel des anderen Wagens abriss. Und das Malheur hatte Folgen: In einem Strafprozess vor dem Haßfurter Amtsgericht beteuerte die Angeklagte, nichts davon mitgekriegt zu haben. Vielleicht auch deshalb, weil sie kurz davor einige tiefe Züge aus der Weinflasche genommen hatte. Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs muss die Angeklagte deshalb eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen und 15 Monate aufs Autofahren verzichten.

Der Unfall passierte der alkoholkranken Frau am Nachmittag des 5. März dieses Jahres in einem Ort im Maintal. In der vorausgegangenen Nacht hatte sie sich heftig mit ihrem Mann gestritten. Der hatte sich daraufhin in seinen Wagen gesetzt und war wortlos davongefahren. Am frühen Morgen rief die Verzweifelte ihre beste Freundin an und fragte, ob sie gleich mal vorbeikommen könne.

Natürlich sagte die in der Nähe lebende Vertraute zu. Auf dem Weg zu deren Wohnung stoppte die Angeklagte an einem Supermarkt und kaufte dort ein paar Flaschen Wein ein, die sie in ihren Rucksack packte. Den ganzen Vormittag verbrachten die beiden Freundinnen miteinander. Die Besucherin ließ sich nur schwer beruhigen und war dermaßen aufgekratzt, dass sie zwischendurch zur Toilette ging und heimlich zu der mitgebrachten Weinpulle griff.

Situation falsch eingeschätzt

Kurz nach Mittag machte sich die Angeschuldigte wieder auf den Rückweg. In ihrem Auto drehte sie laut die Musik auf und war fast schon zuhause, als sie eine Situation falsch einschätzte und den "Spiegel-Unfall" baute. Daheim trank sie dann die angebrochene Weinflasche leer, aber eine gute Stunde später klingelte es bereits an der Haustür. Polizeibeamte stellten sie zur Rede, weil Anwohner von dem Knall aufgeschreckt worden waren und die Autonummer des unfallverursachenden Fahrzeugs gemeldet hatten.

Eine um kurz nach 16 Uhr entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,73 Promille. Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Titze nahm der zierlichen Angeklagten ab, dass sie erst zuhause am meisten gebechert hatte. Trotzdem errechneten die Juristen, dass die Beschuldigte mit etwa einem halben Promille hinterm Steuer saß. Und ab 0,3 Promille spricht man laut geltender Rechtsprechung von einer relativen Fahruntüchtigkeit.

Demzufolge wurde die bislang unbescholtene Angeschuldigte auch nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt, sondern wegen Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt. Hinsichtlich des Strafmaßes plädierten sowohl Staatsanwalt Bernd Lieb als auch der Verteidiger Jürgen Wagner für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Insgesamt 1000 Euro muss sie zahlen. Die Sperrzeit für die Fahrerlaubnis hätte der Rechtsanwalt gerne reduziert gesehen, kam damit aber nicht durch. Das Urteil des Amtsgerichts ist rechtskräftig.