Das Amtsgericht Haßfurt stellte ein Tierschutz-Verfahren wegen der Hundehaltung gegen 77-Jährigen ein.
Der auf der Anklagebank sitzende 77-jährige Schäfer hatte es eilig: "Ich muss heim zu meinen Tieren, die warten aufs Futter", drängelte er ungeduldig im Saal des Haßfurter Amtsgerichts. Nach rund eineinhalb Stunden konnte er sich - zusammen mit seiner Ehefrau, die sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berief und deshalb zu keiner Aussage bereit war - auf den Heimweg machen. Da ihm ein Verstoß gegen ein gerichtlich angeordnetes Hundehaltungsverbot nicht nachgewiesen werden konnte, stellte das Gericht das Strafverfahren gegen ihn ein.
Die Anklageschrift, die Ilker Özalp für die Staatsanwaltschaft vortrug, bezog sich darauf, dass der Mann am 24. April 2015 vom Amtsgericht in Haßfurt rechtskräftig wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden war. In diesem Urteil war dem Schäfer verboten worden, zukünftig Hunde zu halten.
Mit Ausnahme seiner Schäferhündin "Berta". Bei diversen Kontrollen seitens des Veterinäramtes und der Polizei wurde im Laufe des Jahres 2015 aber festgestellt, dass auf dem Anwesen mindestens zwei, zeitweise drei Hunde anwesend waren.
Wie sich nach langem Hin und Her herausstellte, handelte es sich dabei neben der bereits erwähnten "Berta" um den schwarzen Schäferhund "Bruno" und die Hündin "Mops". Der Angeklagte gab zwar wortreich zu, auch diese Vierbeiner gefüttert zu haben, bestritt aber, der Eigentümer zu sein. Die Kläffer gehörten nicht ihm, sondern seinem 52-jährigen Sohn, behauptete der Beschuldigte.
Grenzwertige Haltung
Auf dem Hof selber aber war der Sohn im letzten Jahr eher selten, weil er den ganzen Sommer über seine Schafherde in der Nähe von Kitzingen betreute.
Als die Juristen die in der Akte befindlichen Fotos unter die Lupe
nahmen, witterte Özalp eine weitere Straftat. Auf einer der Aufnahmen war zu sehen, dass einer der Hunde an einer viel zu kurzen Kette gehalten wurde und der Hundezwinger völlig verkotet war. Auf diese Missstände angesprochen, sprach der Polizist, der diese Fotos vor Ort erstellt hatte, von einer "grenzwertigen" Haltungsform. Doch weil die Anklageschrift sich nur auf den vermeintlichen Verstoß gegen das Hundehaltungsverbot bezog - und nicht auf die konkreten Umstände der Tierhaltung -, wurde dieser "Nebenkriegsschauplatz" nicht weiter verfolgt.
Die telefonische Nachfrage von Özalp in einer kurzen Sitzungspause ergab, dass als Eigentümer des Hofes tatsächlich der Sohn im Grundbuchamt eingetragen ist. Analog einem Kfz-Halter ist es von daher durchaus vorstellbar, dass der Sohn der "Halter" des Hundes ist - auch wenn die konkrete Versorgung und Fütterung durch die Eltern erfolgte.
Strafrichterin Ilona Conver stellte das Verfahren ohne weitere Auflagen, aber mit folgender Warnung an den Schäfer ein: "Sie wissen, dass das Veterinäramt Sie auf dem Kieker hat - also passen Sie auf, dass künftig alles passt und lassen Sie sich nichts mehr zuschulden kommen!"