Auch wenn die Fahrt kurz war: Der Mann am Steuer hatte 1,64 Promille Alkohol im Blut, was ihm vor Gericht in Haßfurt eine saftige Geldsprache einbrachte.
Betrunken mit 1,64 Promille erwischte die Polizei einen 51-jährigen Autofahrer am Tag nach seinem Geburtstag hinter dem Steuer seines Wagens. Wegen der Trunkenheitsfahrt musste sich der Mann bei einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt verantworten - und wurde verurteilt. Da der Angeklagte bislang weder vorbestraft ist, noch verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist, sprach sein Verteidiger Jürgen Wagner von einer "Ausnahmesituation". Am Vortag nämlich hatte sein Mandant mit vielen Gästen gefeiert und auch noch am Tag danach mit etlichen Gratulanten angestoßen. Das Urteil des Amtsgerichts: weitere fünf Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von 2600 Euro.
Die feucht-fröhliche Geburtstagsfeier fand in der Wohnung des Angeklagten statt. Bis nach Mitternacht blieben die Besucher, wobei dem Alkohol reichlich zugesprochen wurde. Am folgenden Vormittag erschienen weitere Freunde, gratulierten und prosteten dem Geburtstagskind zu.
Gegen Abend stieg der Verkehrssünder in sein Auto, um eine bekannte, wenige Straßen entfernt wohnende Familie zu besuchen. Und auch da wurde wieder gebechert.
Bei der Heimfahrt am Abend hatte der Autofahrer kein Glück. Einem aufmerksamen Polizeibeamten fiel die schlangenlinienartige Fahrweise auf und er verfolgte den Wagen bis in den Hof des Fahrers. Die um 21.28 Uhr genommene Blutprobe ergab 1,64 Promille.
Da der Angestellte strafrechtlich bislang eine blütenweiße Weste hat, erhielt er "nur" einen Strafbefehl des Staatsanwalts. Demnach hätte er eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro, also insgesamt 2000 Euro zahlen und - vom Tatzeitpunkt her gerechnet - für zehn Monate seinen Führerschein abgeben sollen.
Da er dagegen rechtzeitig Einspruch einlegte, kam es nun zu der Hauptverhandlung beim Amtsgericht.
In der Mitte
Staatsanwalt Ralf Hofmann hielt dem Angeklagten sein bisheriges unbescholtenes Verhalten zugute, wollte die Geburtstagsfeier aber keinesfalls als mildernden Umstand gelten lassen. Die Autofahrt unter erheblichem Alkoholeinfluss sei zwar kurz, aber auch völlig überflüssig gewesen, meinte er zu den Umständen der Tat. Aufgrund des Einkommens beantragte er 40 Tagessätze zu je 65 Euro und weitere sechs Monate Fahrsperre, was weitgehend dem Strafbefehl entsprach.
Rechtsanwalt Wagner dagegen betonte die Reue seines Mandanten und dessen Gesetzestreue. Zudem sei der Mann in seinem Job und wegen familiärer Verpflichtungen dringend auf den Führerschein angewiesen. Der Anwalt stimmte der vom Staatsanwalt geforderten Geldstrafe zu, hielt aber weitere vier Monate Fahrverbot für ausreichend.
Die Amtsrichterin Ilona Conver sprach von einem "Massendelikt" und wählte mit ihrem Urteil genau das Mittelmaß zwischen den Anträgen. Die Verteidigung nahm den Richterspruch an; ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht, blieb offen.
Das Urteil an sich ist nicht zu beanstanden. Die Folgen einer Alkoholfahrt sind bekannt.
Zu beanstanden ist aber die inkonsequenz mit der unser Staat bzw. seine Gesetzgebung in manchen Fällen - wie hier - äußerst rigoros und hart durchgreift, in anderen Fällen aber eine bodenlose Leichtsinnigkeit walten lässt.
Auf Beispiele will ich hier verzichten, wer nachdenkt kommt selber drauf...
Die Folge dieser inkonsequenten Haltung sind immer mehr staatsverdrossenheit. Der Bürger merkt das, vergleicht und begehrt auf.
Unser Staat bzw. Gesetzgebung wären gut beraten, alles wieder etwas mehr ins Gleichgewicht zu bringen. Das System wankt bereits...