Polizeieinsatz in Wonfurt eskaliert: Gericht verurteilt Angeklagten

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Eine entscheidende Frage in dem Prozess gegen einen 26-Jährigen war, ob dieser in der Vergangenheit mit Drogen gehandelt hat. dpa
Eine entscheidende Frage in dem Prozess gegen einen 26-Jährigen war, ob dieser  in der Vergangenheit  mit Drogen gehandelt hat. dpa

Bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2016 tritt ein 26-Jähriger den Polizisten mit einer Axt gegenüber. Jetzt wurde er unter anderem dafür verurteilt.

Ein 26-jähriger Wonfurter (Landkreis Haßberge) ist vom Landgericht Bamberg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr uns sechs Monaten verurteilt worden. Aus Sicht der Kammer besteht kein Zweifel daran, dass der Verurteilte Betäubungsmittel besessen und damit in geringen Mengen gehandelt hat. Zudem wurde der Mann wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und einem Fall der Bedrohung verurteilt.

Der Mann musste sich vor Gericht verantworten, weil eine Hausdurchsuchung in seinem Elternhaus im Februar 2016 aus dem Ruder gelaufen war. Damals hatte sich der Verurteilte den Polizisten mit einer Axt gegenübergestellt. Bei der anschließenden Festnahme im Treppenhaus war der Mann regelrecht ausgeflippt. Die Beamten wurden als "Arschloch" und "Drecksack" beschimpft, einem der Polizisten drohte er mit dem Tod ("Ich bring dich um!"). Zwei Polizisten wurden verletzt, sie hatten deshalb Strafantrag gestellt.


Waffen und Drogen gefunden

Im Haus in Wonfurt waren anschließend 108 Gramm Marihuana und elf Gramm Haschisch sichergestellt worden. Zudem entdeckten die Beamten ein Messer, eine geladene Gaspistole und ein geladenes Luftgewehr und eine Armbrust. Der Unterfranke hatte vor Gericht angegeben, die Drogen nur für den Eigenkonsum besessen und die Waffen nur in der Freizeit benutzt zu haben.

Der 26-Jährige, der im Sommer 2016 zwischenzeitlich für knapp vier Wochen in Untersuchungshaft saß, war unter anderem wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Beleidigung und Körperverletzung angeklagt. Die Hausdurchsuchung war angeordnet worden, weil die Telefonnummer des 26-Jährigen auf dem Handy eines verurteilten Drogendealers entdeckt worden war.

Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung hatte darauf plädiert, wenn überhaupt eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil noch im Gerichtssaal.