Panik nach einem Insektenstich

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: G. Flegel
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: G. Flegel

Das Amtsgericht Haßfurt stellte ein Strafverfahren wegen Unfallflucht gegen eine 53-jährige Autofahrerin ein. Die Frau war nach einer Kollision sofort mit ihrem Wagen nach Hause gefahren, weil sie dringend ihre Medikamente benötigte.

Allein die Erinnerung daran treibt ihr Tränen in die Augen. Ausgerechnet beim Autofahren in ihrer eigenen Ortschaft im Kreis Haßberge passierte einer 53-Jährigen das, wovor sie panische Angst hat: Ein Insekt stach sie. Schlagartig verlor sie die Kontrolle über ihr Auto, schrammte an eine Mauer und fuhr - einen allergischen Schock fürchtend - sofort nach Hause. Völlig aufgelöst schluckte sie daheim gleich ihre Medikamente und schlief erschöpft ein.

Das Amtsgericht Haßfurt hat das Verhalten nicht als Fahrerflucht gewertet und das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen eine geringe Geldauflage von 200 Euro eingestellt.
Wie die Unternehmerin nervös auf der Anklagebank schilderte, litt sie früher unter fürchterlichen Angstzuständen und Panikattacken. Zudem kam es im Jahr 2005 zu einem allergischen Schock. Sie befindet sich in ärztlicher Behandlung und hat zuhause ihre Tabletten und ein Spray griffbereit liegen.


4200 Euro Schaden an der Hausmauer

Der Unfall, bei dem ein Sachschaden an der Hausmauer von rund 4200 Euro entstand, ereignete sich am 29. August spätabends gegen 23 Uhr. Die Hausbewohner hatten sich zum Unfallzeitpunkt noch nicht schlafen gelegt. Der Hauseigentümer, 75 Jahre alt, spielte gerade noch eine Partie Schach, als er einen Schlag hörte. Sofort trat er aus dem Haus, um nach dem Rechten zu sehen. Auf der Straße traf er seine Nachbarn, die den Aufschlag ebenfalls vernommen hatten. Der Schaden an der Hauswand war unübersehbar, allein das Unfallfahrzeug war verschwunden. Also alarmierte der Rentner die Polizei, die kurze Zeit später eintraf.

Die Unfallverursacherin war derweil so fertig, dass sie auf dem Sofa ihres Wohnzimmers einschlief. Dort wurde sie gegen 9 Uhr in der Früh von ihrer erwachsenen Tochter gefunden, die von der Nachtschicht heimkehrte. Die Angeklagte versuchte nun mehrmals vergeblich, den Hausbesitzer telefonisch zu erreichen. Noch im Laufe des Vormittags machte sie sich schließlich auf den Weg zum Unfallort.


Mühlen der Justiz mahlten schon

Dort traf sie den Senior, erklärte ihm alles und versprach, den Schaden zu begleichen. Der Hausbesitzer versuchte noch, durch einen Anruf bei der Polizei das Rad zurückzudrehen. Vergeblich, die Mühlen der Justiz hatten schon begonnen, sich zu drehen. Und so erhielt die zeitlebens unbescholtene Frau einen Strafbefehl des Gerichts.

Danach hätte sie eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro, also 900 Euro zahlen und für neun Monate ihren Führerschein abgeben sollen. Dagegen legte ihr Anwalt Steffen Vogel Einspruch ein, so dass es jetzt zu der Verhandlung am Amtsgericht in Haßfurt kam. Und das hat sich gelohnt, wie der Verlauf des Strafprozesses gezeigt hat. Durch die Einstellung wegen geringer Schuld blieb der 53-Jährigen eine Verurteilung erspart.