Das Beispiel dürfte Schule machen: Eberns Stadtrat verabschiedet sich wegen des Mindestlohngesetzes von seinen Gemeindedienern, die bisher in den vielen Stadtteilen zum Teil seit 50 Jahren ein verlängerter Arm der Verwaltung gewesen waren.
Der Grund? Künftig muss für alle Bediensteten, die über das Gemeinschaftsunternehmen des Landkreises eine Pauschale für Gras mähen, Briefe austragen, Amtstafel bestücken usw. eine monatliche Pauschale bekommen haben, ein Stundennachweis geführt werden. Ein enormer Verwaltungsaufwand, fanden zumindest Eberns Stadträte, weswegen die Amtsboten zum letzten Freitag im Januar von ihren Aufgaben entbunden werden, was für Ärger sorgt.
Das Problem der Gemeindediener in Eberns Stadtteilen, die zum Teil nach über 50 Jahren wegen des Mindestlohngesetzes zum 1. Februar von ihren bisherigen Aufgaben entbunden werden, betrifft Helfer in allen Gemeinden, die bisher über das Gemeinschaftsunternehmen des Landkreises mit monatlichen Pauschalen entlohnt wurden. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) übermittelte. Darin verweist er auf geänderte Faktoren, wie Mindestlohngesetz, Stundennachweis und Wegfall diverser Aufgaben.
Wöchentlicher Stundennachweis
Und so verkündet Hennemann als überzeugter Gewerkschafter und SPD-Politiker: "Auch die Stadt Ebern muss ihre Beschäftigten auf den neuen Mindestlohn umstellen. Gut, dass es endlich den Mindestlohn gibt, aber das bringt auch Notwendigkeiten in der Gestaltung der Entlohnung mit sich. Es müssen alle Beschäftigten einen Stundennachweis wöchentlich führen. Pauschalen gehen nicht mehr. "
Die Gemeindediener haben bisher je nach Dorfgröße zwischen 35 und 95 Euro im Monat als Pauschale erhalten. Doch die Zeiten hätten sich gewandelt.
Aufgaben sind weggefallen
"Wegen der Umstellung auf die Stunden-Dokumentation und der Einführung des Mindestlohnes hat die Verwaltung die gesamte Thematik Gemeindediener beleuchtet. Die Aufgaben der Gemeindediener haben sich verändert. Aufgaben, wie die jährliche Zustellung der Lohnsteuerkarten, Viehzählungen usw., sind weggefallen. Andere Aufgaben können heute online erledigt werden," so Hennemann, bekannt als Internet-Fan.
Lange Zeit seien die Amtsboten für die Aushänge der Stadt in den Gemeindekästen der Dörfer zuständig gewesen, wie es die Geschäftsordnung des Stadtrates für offizielle Bekanntmachungstafeln vorgesehen hatte. Das sei zu Beginn der neuen Wahlperiode geändert worden, die offizielle Bekanntmachungstafel stehe vor dem Ämtergebäude in der Rittergasse, alle anderen dienen der Stadt als informelle Bekanntmachungstafeln, die nicht termingenau bestückt werden müssen.
Bisher trugen die Gemeindediener in den Stadtteilen das Amtsblatt "Der Türmer" und Post aus, falls solche anfiel. Der Umfang der Post über die Gemeindediener stehe laut Verwaltung in keinem Verhältnis mehr zu den Kosten, weshalb eine Postversendung erfolgen soll. Hennemann wörtlich: "Für die Vergütung der Gemeindediener kann im Stadtgebiet sehr viel Post verschickt werden."
Post und Prospektdienst
Die Zustellung des "Türmers" soll zukünftig, wie in der Kernstadt seit Jahren praktiziert, über externe Verteiler (mit den Samstags-Prospekten) organisiert werden, die auch nach Mindestlohn vergüten müssen. Das Problem an Briefkästen mit der Aufschrift "Keine Werbung einwerfen" bleibt dabei unberücksichtigt, ganz abgesehen davon, dass in vielen Haushalten der komplette Werbepack schnell als Altpapier entsorgt wird.
Hennemanns Fazit fällt dennoch positiv aus: "Wenn die Aufgabe der Gemeindediener entfällt, entfallen die Abrechnungen der Gemeindediener über das Gemeinschaftsunternehmen des Kreises und somit Verwaltungskosten. Es gibt also Einsparungen, wobei Funktion und Qualität der Information der Bürger erhalten bleibt."
Sondereinsätze zum Ausgleich
Die Gemeindediener sollen künftig nur für Sonderaktionen, wie z.B. Wasserablesekarten, Wahlbenachrichtigungen oder den Abfallkalender des Kreises (falls diese nicht verschickt, bzw. über Internet erledigt werden können) zeitlich begrenzt beschäftigt werden. "Dazu haben sich bereits viele bereit erklärt", so Hennemann, der in der nächsten Woche eine Dankveranstaltung abhalten will.
Der Entfall der Gemeindediener wurde im Hauptausschuss des Stadtrates eingehend diskutiert und beschlossen. Hennemann: "Für die Verwaltung bedeutet diese Entscheidung und Neuausrichtung, dass neben den Vergütungen im Haushalt (insgesamt 18 000 Euro im Jahr) ein Teil eingespart werden kann, auch, dass sich die Verwaltungsarbeit und Organisation reduziert."
......... so könnte es gehen. Die Leistungen die in den vielen Orten von Bürgern erbracht werden, sind doch ehrenamtliche Dienste. Also kann man doch eine Ehrenamtspauschale in Höhe von z.Zt. 720.- Euro im Monat zahlen. Denn hier greift der Mindestlohn nicht.
Die Ehrenamtspauschale in Höhe von 720 Euro gilt aber pro Jahr, nicht pro Monat!
Das ändert nichts ander Tatsache, dass geringügig Beschäftigte keine Lobby haben und sogar von den Kommunen als Verfügungsmasse degradiert werden.
die Überschrift suggeriert ein Problem, welches im Artikel nicht existiert.
Ich finde das alles etwas verwirrend. Mir stellt sich die Frage, wer der Arbeitgeber der Gemeindediener ist. Die Stadt oder das Gemeinschaftsunternehmen, welches das Gehalt auszahlt? Der Bürgermeister spricht von der Stadt und "ihren Beschäftigten". Andererseits zahlt die gkU das Gehalt aus und soll eigens dafür gegründet worden sein, Tariflohn für geringfügig Beschäftigte zu umgehen, wie die MP am 21.02.2008 berichtet hatte. Das Personal sollte nach diesem Pressebericht vom Gemeinschaftsunternehmen übernommen werden. Ich sehe zwei Möglichkeiten: das Gemeinschaftsunternehmen fungiert entweder nur als Lohnbüro oder als Arbeitgeber. Sollte der zweite Fall zutreffen, wie könnte dann die Stadt Mitarbeitern eines anderen Unternehmens kündigen?
www.mainpost.de/regional/hassberge/Tarifvertrag-ausgetrickst;art1726,4357191
Die NP schreibt: "Sonst habe die Stadt keine Beschäftigten in dem Gemeinschaftsunternehmen im Kreis ..."
Damit dürfte Ihre Frage beantwortet sein.
www.np-coburg.de/lokal/hassberge/hassberge/Gemeindediener-haben-ausgedient;art83430,3860550