Im Suff ist ihm alles wurscht

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Amtsgericht Hassfurt. Foto: Symbolbild
Amtsgericht Hassfurt. Foto: Symbolbild

Für Betrug, Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr bringen einem 28-jährigen Gewohnheitstrinker aus dem Landkreis Haßberge eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung ein. Er muss seine Suchttherapie fortsetzen.

Mit großem Ohrring und einer langen Kette, die Haare im auffälligen Schnitt, nahm der 28-jährige Angeklagte auf der Anklagebank Platz. Bezüglich der Vorwürfe des Staatsanwalts redete er nicht lange um den heißen Brei rum, sondern gestand in deftigen Worten seine Schuld.

"Ich habe in meinem ganzen Leben nur Scheiße gebaut", sagte der reumütige Täter. Wegen zweifachen Betrugs, einem Diebstahl und zweimaliger Trunkenheit im Verkehr verurteilte ihn das Gericht zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe.

Die Straftaten datieren aus der Zeit zwischen Mai und August letzten Jahres. Am 21. Mai, es war der Pfingstmontag, ließ sich der Arbeitslose mit dem Taxi von Haßfurt nach Zeil fahren. Dort stieg er mit der Bemerkung aus, dass er in zwei Minuten wieder zurück sei.


Zwei Taxifahrer geprellt

Die Taxifahrerin aber wartete vergebens, denn der Mann rief stattdessen telefonisch ein anderes Taxi, von dem er sich in die Kreisstadt zurückfahren ließ. Mit derselben Masche trickste er das zweite Taxi aus, ohne zu bezahlen. An die Ereignisse erinnern kann er sich nicht.

Der Diebstahl wiederum trug sich am 1. Juli kurz vor 18 Uhr in Zeiler Edeka-Markt zu. Damals mopste der Mann eine Flasche Jägermeister. Ebenfalls im Juli und dann nochmals Mitte August holte die Polizei den Hartz-IV-Empfänger sturzbetrunken von seinem Fahrrad. Bei der ersten Trunkenheitsfahrt ergab die Blutprobe 2,0 Promille, beim zweiten Mal hatte er sogar 2,76 Promille intus.

Massives Alkoholproblem

Es ist offensichtlich, dass der Mann ein massives Alkoholproblem hat. Nach seinen eigenen Angaben trinkt er täglich acht, neun Bier, öfter auch kombiniert mit scharfen Sachen. Dass er mitunter weit über dieses, sein "Normalmaß" hinausschießt, kann man aus dem schließen, was er hinzufügt: "Es kann auch mehr werden." Inzwischen, beteuert der Gewohnheitstrinker, habe er "die Schnauze voll vom Alkohol, von Tabletten und Drogen".

Deshalb besucht er seit einiger Zeit die Suchtberatung der Caritas, wie aus einem Schreiben der Wohlfahrtsorganisation hervorgeht. Mitte 2013 hat er schon mal eine stationäre Therapie angefangen, aber nach kurzer Zeit abgebrochen. In wenigen Monaten will er einen zweiten Anlauf unternehmen, um seine Sucht endlich in den Griff zu kriegen und von der Sauferei loszukommen. Wenn es ihm wieder nicht gelingt, das Ruder herumzureißen, "geht die Spirale bei Ihnen immer weiter nach unten", mahnte Strafrichterin Ilona Conver.

Wie von Staatsanwalt Ralf Hofmann gefordert, setzte sie die Freiheitsstrafe für drei Jahre zur Bewährung aus und erteilte drei weitere Auflagen: Dem Verurteilten wird ein Bewährungshelfer zugeteilt, er muss weiterhin regelmäßig die bereits begonnene Suchttherapie fortsetzen und in der nächsten Zeit 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Alle Prozessbeteiligten verzichteten auf die Einlegung von Rechtsmitteln.