Haßfurter Amtsrichter schickt 26-Jährigen in den Knast

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Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv
Das Amtsgericht in Haßfurt. Foto: FT-Archiv

Ein 26-jähriger Vorbestrafter wurde innerhalb eines halben Jahres dreimal erwischt: immer ohne "Lappen", einmal mit Schnapsfahne. Das Amtsgericht in Haßfurt schickte den Angeklagten jetzt für zehn Monate hinter Gitter.

"Schuld sind immer die anderen." Auf diesen kurzen Nenner brachte der Staatsanwalt Ralf Hofmann die Ausflüchte eines 26-jährigen Angeklagten aus dem Maintal. Zwischen März und September dieses Jahres erwischte die Polizei gleich dreimal den notorischen Verkehrssünder auf einem Roller.

Fahrerlaubnis? Fehlanzeige

Jedesmal ohne ausreichende Fahrerlaubnis, einmal sogar mit einer Schnapsfahne. Da er wegen ähnlicher Verkehrsdelikte und wegen Drogenhandels zweifach unter Bewährung stand, sah Amtsgerichtsdirektor und Richter Wolfgang Titze keinen Spielraum für eine erneute letzte Chance. Er verknackte in einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt den Mann zu einer zehnmonatigen Haftstrafe.

Auf die Frage nach dem Motiv erzählte der kräftig gebaute Rollerfahrer, wie er sich zum ersten Mal in seinem Leben so richtig verknallt hatte.
Um seiner Traumfrau zu imponieren, sei er halt immer wieder auf das Zweirad gestiegen, sagte der Beschuldigte. Die Beziehung stand aber bereits auf der Kippe, als er sich heuer am 29. März abends kurz vor sieben Uhr zu seiner Angebeteten aufmachte.

Mut angetrunken

Um das drohende Unheil abzuwenden, wollte er der Dame seines Herzens nochmals heiße Liebesschwüre überbringen. Lebhaft schilderte der Beschuldigte, wie er sich an diesem Tag Mut angetrunken hat - indem er eine 0,7-Liter-Flasche "Pfläumle" trank. Aber er hatte Pech.

Am Ebelsbacher Bahnhof fiel einem Polizeibeamten das Kleinkraftrad auf, weil es, wie der Ordnungshüter als Zeuge aussagte, "nicht besonders verkehrssicher" wirkte.

Bei der Kontrolle schlug den Gendarmen gleich die Alkoholfahne entgegen. Am Verhalten des Fahrers gab es zwar nichts auszusetzen, aber die eine Stunde später entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,63 Promille. Zudem hatte er die Betriebserlaubnis seines Zweirads manipuliert, indem er die dort eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern durchgestrichen und mit einem Kugelschreiber 25 Stundenkilometer darüber geschrieben hatte.

"Kontrollsüchtige" Polizisten unterwegs

Noch zwei weitere Male war der 26-Jährige in die Falle gegangen. Da war aber nicht die wankelmütige Freundin schuld. Vielmehr schob er diese Fehltritte auf die "kontrollsüchtigen" Verkehrspolizisten. Und überhaupt, gestikulierte der Angeschuldigte mit fuchtelnden Händen von der Anklagebank aus, brauchte er ein motorisiertes Fahrzeug, um an seine Arbeitsstelle zu gelangen. Damit wurde offenbar, dass der Angeklagte vermutlich noch viel öfter schwarz gefahren war - immer in der Hoffnung, nicht geschnappt zu werden. "Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht", kommentierte der Richter dieses Verhalten des gelernten Metzgers.

Knackpunkt bei der Strafzumessung war, dass er bereits neun Vorstrafen angesammelt hat und zum Tatzeitpunkt doppelt unter Bewährung stand. Die beiden probeweise ausgesetzten Haftstrafen belaufen sich auf insgesamt zwei Jahre und acht Monate. Dazu kommt nun die weitere Gefängnisstrafe von zehn Monaten. "Auch kurz vor Weihnachten bin ich keine Gnadenkammer", begründete das Hohe Gericht den Richterspruch, der noch nicht rechtskräftig ist.