Härtere Strafen für die Gaffer? Das sagen Polizei und Rettungskräfte im Kreis Haßberge

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Wer Filme oder Fotos von Opfern macht oder Rettungshelfer bei der Arbeit behindert, dem droht womöglich bald eine Haftstrafe. Foto: Josef Hofbauer
Wer Filme oder Fotos von Opfern macht oder Rettungshelfer bei der Arbeit behindert, dem droht womöglich bald eine Haftstrafe.  Foto: Josef Hofbauer

Ein Gesetzentwurf sieht vor, Schaulustige künftig mit Haft oder Bußgeldern zu sanktionieren. Die Polizei und die Rettungskräfte begrüßen die Initiative.

Rettungshelfer kennen die Situation: Es ist etwas passiert, sie kommen zum Unfallort und in kurzer Zeit versammeln sich unbeteiligte Zuschauer um die Einsatzstelle. Blaulicht und Sirene wecken das Interesse. Katastrophen und Unfälle scheinen neugierige Menschen magisch anzuziehen.

"Schaulustige gibt es immer. Dass Menschen herumstehen, das gehört zu unserem Arbeitsalltag dazu", sagt Christoph Grimmer, Leiter des Rettungsdienstes beim Bayerischen Roten Kreuz in Haßfurt. Er ist seit 21 Jahren als Rettungshelfer unterwegs, er und seine Kollegen hätten sich an die neugierigen Blicke von Unbeteiligten über die Jahre gewöhnt, sagt er.


"Gaffen" wird bald strafbar

Die Politik will Schaulustige, die Rettungskräfte wie Feuerwehr oder Notärzte behindern, bald härter bestrafen. Ein Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches sieht vor, Gaffer mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafen zu bestrafen. Wer Bilder und Videoaufnahmen von Unfalltoten macht, dem drohen bald bis zu zwei Jahre Gefängnis. Der Bundesrat beschloss eine entsprechende Gesetzesinitiative. Außerdem prüft die bayerische Staatsregierung, ob Notärzte die Befugnis bekommen sollten, Gaffer des Platzes zu verweisen.

"Schaulustige können für die Polizei und die Rettungskräfte durchaus ein Problem darstellen", erklärt Hauptkommisssar Fabian Hench von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Unterfranken. Gaffer und deren herumstehende Autos können im Notfall die Fahrtwege von Polizeifahrzeugen oder Krankenwagen blockieren. Außerdem können sie die Unfallhelfer ablenken. "Wie stark sie die Einsatzkräfte behindern, ist einzelfallabhängig und hängt mit den örtlichen Begebenheiten zusammen", erklärt Hench. Das Polizeipräsidium für Unterfranken in Würzburg führt keine Statistik zu entsprechenden Vorfällen, belastbare Zahlen gebe es zu der Gaffer-Problematik keine.


Platzverweis notwendig

Die Polizei in Haßfurt erklärte auf Nachfrage des Fränkischen Tages, dass es bei ihnen keine Erkenntnisse über Vorkommnisse mit Schaulustigen gibt.

Die Polizeiinspektion in Ebern hat schon Erfahrungen mit problematischen Zuschauern gemacht. Polizeihauptkommissar Walter Herold erinnert sich an einen Einsatz vor ungefähr zwei Jahren. Wenn ein Unfallbeobachter etwas Sachdienliches zu sagen hat, dann nehme die Polizei das auf. Weil aber ein älterer Mann am Unfallort zu aufdringlich wurde und mit den Beamten sprechen wollte, musste Walter Herold ihn wegschicken. "Ich habe dem Herrn dann einen förmlichen Platzverweis ausgesprochen", sagt er und erklärt, dass einer solchen polizeilichen Maßnahme unverzüglich Folge zu leisten ist. Der Mann hat die Weisung auch befolgt. "Wenn man bestimmt auftritt, dann verstehen die das auch", sagt der Hauptkommissar.

In Zeiten, in denen so gut wie jeder ein Smartphone besitzt, häufen sich die Fälle, in denen Schaulustige Videos und Fotos vom Unfallgeschehen machen. Oft werden diese Bilder dann im Internet veröffentlicht. Walter Herold berichtet, dass er einmal bei einem Einsatz wegen Ruhestörung von Gaffern fotografiert wurde. Er habe daraufhin von seinem Persönlichkeitsrecht Gebrauch gemacht und hat das Fotomachen unterbunden.

Schaulustige sind für die Polizeibeamten aber nicht nur lästig, sondern können im schlimmsten Fall sogar Ermittlungen stören. Bei einem Verkehrsunfall beispielsweise liegen Autoteile oftmals weit verstreut. Wenn Gaffer in diesem Bereich herumlaufen, können wichtige Spuren verfälscht werden, so der Eberner Polizist. "Da haben Schaulustige nichts zu suchen. Dann muss man sie manchmal in die Schranken weisen", sagt Herold.
Christoph Grimmer findet, aus seiner Erfahrung als Rettungshelfer seien problematische Gaffer Einzelfälle. "Wenn man mal sagen muss: ",Können Sie zur Seite gehen', dann tun das die meisten", sagt er. Deswegen ist die Gesetzesinitiative beim BRK-Rettungsdienst in Haßfurt kaum ein Thema.

"Man muss auch dazu sagen, dass die Leute, die vor Ort helfen, in der Überzahl sind", betont Christoph Grimmer.