Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 40-Jährigen, der alkoholisiert mit seinem schweren Motorrad einen Unfall verursacht hat. Mit 1,7 Promille war der Biker in den Straßengraben gerauscht. Er ist ein Wiederholungstäter.
Weit kam er nicht auf seinem schweren Motorrad. Als der 40-jährige Arbeiter an jenem 28. August dieses Jahres abends auf seine geliebte, kultige 1100er Maschine stieg, hatte er schon gehörig "getankt". Nach vier Kilometern landete der sportliche Fahrer im Straßengraben. Vor dem Haßfurter Amtsgericht folgte am Montag das dreigegliederte Urteil wegen Trunkenheit im Verkehr: drei Monate Bewährungsstrafe, dazu 15 Monate "lappenfrei" und 1000 Euro Geldbuße an den Jugendhilfefonds Haßberge.
Nicht Herr seiner Sinne Von Richter Martin Kober auf die Tatumstände angesprochen, antwortete der verheiratete Familienvater von zwei Kindern: "Es war Blödsinn, ich war nicht mehr Herr meiner Sinne". Der zerknirscht wirkende Unfallfahrer machte aus seinem Fehlverhalten keinen Hehl und räumte unumwunden ein, "Mist gebaut" zu haben.
Die gut eine Stunde nach dem Unfall entnommene
Blutprobe ergab einen Wert von 1,7 Promille. Mindestens zehn Bier, errechnete Staatsanwalt Bernd Lieb, muss der Angeklagte an diesem Nachmittag in sich hineingeschüttet haben.
Ein Jahr zuvor schon empfindliche Geldstrafe bekommen Ganz offensichtlich nicht zum ersten Mal. Denn bereits Mitte 2012 wurde der im Norden des Kreises beheimatete Angeklagte vom Amtsgericht in Bamberg im Rahmen eines Strafbefehls zu einer empfindlichen Geldstrafe verdonnert - ebenfalls weil man ihn mit Alkohol erwischt hatte. Insofern, betonte der Vertreter der Anklage, sei der Verkehrssünder ein Wiederholungstäter, der aus seiner ersten Verurteilung nichts gelernt habe.
Glück im Unglück hatte der Mann bei dem jüngsten Unfall.
Zwar entstand an seiner Sportmaschine ein Totalschaden in Höhe von sechs- bis siebentausend Euro, aber es entstand kein Fremdschaden, und der Unglücksfahrer kam mit leichteren Blessuren ohne Knochenbrüche davon. Seine Prellungen und Abschürfungen versorgten die Mediziner im nahe gelegenen Krankenhaus.
Ins Gewissen geredet Matthias Trütschel, der Rechtsbeistand des Beschuldigten, wollte die unverantwortliche Tat seines Mandanten nicht entschuldigen, wies jedoch darauf hin, dass dieser mit dem Teufelszeug Alkohol ein Problem habe. Dies habe sein Klient erkannt und bereits mit seinem Arbeitgeber gesprochen, um weitere Schritte in die Wege zu leiten. Der Anwalt bat in seinem Plädoyer um ein mildes Urteil.
Im Namen des Volkes verkündete Amtsrichter Martin Kober seinen Urteilsspruch, der genau dem Strafmaß entsprach, das der Staatsanwalt gefordert hatte.
Der Gerichtsvorsitzende redete dem Verurteilten eindringlich ins Gewissen und nahm kein Blatt vor den Mund. "Wenn man Sie in Ihrer dreijährigen Bewährungszeit nochmals betrunken im Verkehr aufgreift, müssen wir Sie einsperren", sprach er Tacheles. Das am Montag verkündete Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.