Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte einen 37-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe.
Die am Amtsgericht in Haßfurt tätigen Juristen können ein Lied davon singen: Immer wieder müssen sie sich mit den fatalen Folgen eines Vollsuffs befassen. Im jüngsten Strafprozess schlug ein Mann in einer Kneipe einem anderen Gast grundlos ein "Veilchen". Dafür muss der 37-Jährige nun 1350 Euro blechen.
Tatzeit war die Nacht vom 16. auf den 17. Januar dieses Jahres. An diesem Wochenende war eine Gaststätte in Haßfurt proppenvoll, erinnerte sich einer der Zeugen. Der angeklagte ledige Arbeiter weiß nur noch, dass er hackedicht war. Zwischen zwei und drei Uhr in dieser Winternacht kam es zu dem gewaltsamen Streit.
Das Opfer, ein 46-jähriger Berufskraftfahrer, war zwar auch nicht mehr nüchtern, konnte aber doch den konkreten Tatablauf schildern. Gegen 23 Uhr sei er in die Wirtschaft gegangen und habe sich mit einer flüchtigen Bekanntschaft bestens unterhalten.
Der ihm unbekannte Angeklagte habe ihn Stunden später nahe der Ausgangstür grundlos mit folgenden Worten angepöbelt: "Du hältst dich wohl für einen ganz Coolen?"
Schlag ohne Vorwarnung
Daraufhin habe der Kraftfahrer geantwortet: "Was willst du überhaupt von mir? Lass mir einfach meine Ruhe!" Woraufhin der Arbeiter genau das Gegenteil tat: Ohne Vorwarnung schlug er seinem Gegenüber aufs Auge. Als der rabiate Betrunkene später vor der Kneipe erneut randalieren wollte, rief der Geschlagene die Polizei und erstattete Anzeige wegen der Körperverletzung.
Wie blau der Angeklagte damals war, erfuhren zahlreiche auf den Zuhörerstühlen im Gerichtssaal sitzende Schüler, als dessen Freund in den Zeugenstand trat.
"Alleine konnte er weder gehen noch laufen, immer wieder ist er hingefallen und ich musste ihm auf die Beine helfen" beschrieb er den üblen Zustand des Volltrunkenen.
Da der Angeklagte bislang nur wegen einiger kleiner Delikte wie Beleidigung und Bedrohung vor dem Kadi stand, hatte er Anfang April 2016 einen Strafbefehl des Staatsanwalts erhalten. Gegen die in diesem Schreiben verhängte Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 15 Euro, was insgesamt 1350 Euro entspricht, hatte sein Anwalt Alexander Wessel Einspruch eingelegt. Deshalb war es zu der Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht gekommen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme stand die Täterschaft des Mannes außer Frage.
Bei einer Verurteilung - zu der es mit hoher Wahrscheinlichkeit gekommen wäre - wäre aufgrund des aktuellen Einkommens des Angeschuldigten ein wesentlich höherer Tagessatz zum Tragen gekommen.
Diesen Umstand bedenkend, beantragte der Verteidiger nach kurzer Unterredung mit seinem Mandanten die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl.
Der Strafbefehl gilt
Da Ilker Özalp als Vertreter der Staatsanwaltschaft sich diesem Ansinnen nicht weiter widersetzte, machte Strafrichterin Ilona Conver den Deckel drauf: Der Strafbefehl ist rechtskräftig.